Welche haftungsrechtlichen Vorteile hat Postzustellung durch Gerichtsvollzieher?

20. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
futzi1
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Welche haftungsrechtlichen Vorteile hat Postzustellung durch Gerichtsvollzieher?

Hallo Leute,

die iditotensichere Versendung eine Kündigung ist wohl gar nicht so einfach wie man gemeinhin denkt,
sowohl Einwurf-Einschreiben wie auch Einschreiben-mit-Rückschein haben durchaus noch ihre Tücken wie die Rechtsprechung zeigt.

Ich kann eine Kündigung entweder selbst per Einschreiben (am Besten 2-fach) mit der Post versenden (s.o.)
oder sie für viel mehr Geld von einem Gerichtsvollzieher per Postzustellung versenden lassen.

Wie ist da der genaue Handlungsablauf
und die Haftung für Fehler
wenn die Kündigung durch einen Fehler der Post
(kommt wohl doch öfters vor wie man annimmt)
doch nicht (fristgerecht) beim Adressaten ankommt?

Inwieweit haftet (dann) auch der Gerichtsvollzieher für die fristgerechte Zustellung durch die Post
und den gesamten Handlungsablauf durch ihn und ggf. bis zu welcher Höhe?

Hat der Gerichtsvollzieher alles zu überwachen um eine fristgerechte Zustellung sicher zu stellen
und haftet er unbeschränkt für dessen Misslingen?

Bekommt der GV für seine Einlieferung bei der Post auch einen Beleg
(wie ich für ein Einschreiben)
oder nur die Bescheinigung der (ev. zu späten) Zustellung?

Dabei kann ja auch so alles Mögliche und Unmögliche schief gehen.

Wie wird das alles dokumentiert
um später sicher ein Verschulden des Gerichtsvollziehers
oder der Post nachvollziehen zu können?

Welche Schwächen hat das Zustell-Verfahren durch den GV erfahrungsgemäß
und unter welchen Umständen kann der Auftraggeber trotzdem auf seinem Schaden sitzen bleiben ?



-- Editier von futzi1 am 20.02.2016 15:27

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Entscheidend ist für beide Verfahren der Zugang beim Empfänger.

Die Zustellung durch GV erfolgt i.d.R. per Zustellungsurkunde.

Zitat:
Welche Schwächen hat das Zustell-Verfahren durch den GV erfahrungsgemäß


Kurzfristige Zustellungen sind hier problematisch, da die Bearbeitung der Reihe nach erfolgt (ggfs. müssten Sie vorher Kontakt zum zuständigen GV aufnehmen und sich absprechen).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
futzi1
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

danke für die Antwort.

Wie sie meinem Beitrag entnehmen können geht es mir in erster Linie speziell um die genaueren haftungsrechtlichen Gesichtspunkte wenn etwas schief geht.

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