Hallo ich hab folgendes Problem,
meine Exfreundin ist mit meinen 14 jährigen Kind nach Spanien ausgewandert. Beide besitzen dennoch die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Kind äußert nunmehr den Wunsch wieder zurück zu mir nach Deutschland zu ziehen, dass heisst ich müsste ein gerichtliches Verfahren anstreben. Allerdings weiß ich nicht welches Gericht örtlich zuständig ist.
Kann mir einer Helfen??????
Vielen Lieben Dank!
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Welches Gericht ist zuständig??
21. November 2009
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Frage vom 21. November 2009 | 12:13
Von
Status: Beginner (98 Beiträge, 3x hilfreich)
Welches Gericht ist zuständig??
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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#1
Antwort vom 21. November 2009 | 13:10
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 317x hilfreich)
Frag das doch mal im Unterforum Europarecht oder Familienrecht.
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