Hallo zusammen.
Angenommen eine Kommune erlässt eine Satzung. Bei welchem Gericht müsste man dann die Klage einreichen?
VG Düsseldorf oder direkt OVG Münster?
SO wie ich § 47 I VwGO
lese, ist das OVG nur bei B-Plänen direkt im ersten Rechtszug zuständig.
Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Danke und Gruß
bruce
Welches VG-Gericht ist zuständig?
10. März 2019
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Frage vom 10. März 2019 | 17:28
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 85x hilfreich)
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#1
Antwort vom 12. März 2019 | 17:59
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
ZitatSO wie ich :§ 47 I VwGO lese, ist das OVG nur bei B-Plänen direkt im ersten Rechtszug zuständig.
Du beziehst dich dabei auf Abs. 1 Nr. 1. Darüber hinaus kann das OVG auch nach Nr. 2 zuständig sein, sofern das Landesrecht dies bestimmt. Für Nordrhein-Westfalen finden wir solches in § 109a des Justizgesetzes.
Schöne Grüße
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