Hallo, wer kann helfen, muß fristwahrend Widerspruch an einem ortsfernen Amtsgerich einlegen.
Kann man zur Fristwahrung, einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, auch bei einem anderen Amtsgericht, als bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, hinterlegen?
Wenn dies nicht möglich ist, kann die Fristwahrung durch eine Faxübersendung,
an das Gericht das den Mahnbescheid erlassen hat, erreicht werden?
Widerspruch Mahnbescheid
4. Juli 2006
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Frage vom 4. Juli 2006 | 19:23
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 7x hilfreich)
Widerspruch Mahnbescheid
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#1
Antwort vom 4. Juli 2006 | 19:29
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
quote:
§ 694
Widerspruch gegen den Mahnbescheid
(1) Der Antragsgegner kann gegen den Anspruch oder einen Teil des Anspruchs bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist.
(2) Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt. Dies ist dem Antragsgegner, der den Widerspruch erhoben hat, mitzuteilen.
Per Telefax vorab geht es auch.
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