Widerspruch zu spät, Klage möglich?

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
saloon
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Widerspruch zu spät, Klage möglich?

Die Stadt hat eines meiner Grundstücke ohne meine Zustimmung öffentlich gewidmet und diesen Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht. Da ich beruflich viel unterwegs war, sowie auch 2 Wochen in Urlaub, habe ich das Amtsblatt nicht gelesen. Als ich es anderweitig erfahren habe, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser ist wegen des Fristablaufs von einem Monat abgewiesen worden. Ich will nun Anfechtungsklage erheben. Spielt dort der Fristablauf des Widerspruchs eine Rolle?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden; § 74 VerwGO.
In NRW ist sie gegen die Widmung unmittelbar zulässig.
Was ist das für ein Unterschied!
http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung

Lesen sie hier ausführliches über die Anfechtungsklage:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/anfechtungsklage.html

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