Hallo,
ist das Widerspruchsverfahren bei einer EV öffentlich? Falls nein, welche Personen sind zugelassen?
Was würde es inetwa Kosten wenn man im Vorfeld eine Schutzschrift bei Gericht abgibt?
Für eine Antwort bedanke ich mich schon jetzt.
Widerspruchsverfahren öffentlich?
6. März 2005
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Frage vom 6. März 2005 | 19:58
Von
Status: Schüler (178 Beiträge, 131x hilfreich)
Widerspruchsverfahren öffentlich?
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#1
Antwort vom 7. März 2005 | 11:05
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
Verhandlungstermine vor Zivilgerichten sind grds. öffentlich.
Das gilt auch für das verfahren über den Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung.
Gruß
Rpfl.
Und jetzt?
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