Hey. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Brauche ganz ganz dringend Hilfe. Würde mich so sehr freuen.
Und zwar hab ich ein absolutes Problem mit der Kostenberechnung. Soooo schwer kann das ja nicht sein, aber irgendwie richtig verstanden hab ich es noch nicht.
1. Wie berechnet man nach der Einreichung der Klage die als Vorauszahlung zu erhebenden Gerichtskosten?
2. Die Gerichtskosten, die nach der Kostenentscheidung des z.B Amtgerichts von jeder Partei zu tragen sind sowie den möglich Betrag die die Justizkasse noch erheben kann.
3. Was kann man tun, um z.B. im Berufungsverfahren Gerichtskosten zu sparen?
4. Wie errechnet man die Anwaltskosten nach der Vertretung in der 1. Instanz?
Versuche die Gerichtskosten irgendwie mit §34GKG hinzubekommen und die Antwaltskosten mit den Tabellen von §13 und §49 RVG
zusammen zu suchen. Aber ich komme die auf die richtigen Ergebnisse.
In meinen Büchern steht das auch nicht drin bzw nur angeschnitten.
Kann mir gegebenfalls jemand ein Buch empfehlen, was die ganze Berechnung schön detailiert dar stellt?
Falls mir jemand irgendwie an irgendeiner Stelle helfen kann, wäre ich super glücklich.
Danke schön
Wie berechnet man die als Vorauszahlung zu erhebenden Gerichtskosten?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
1. 3 Gebühren nach dem Streitwert ( § 12 GKG
)
2. Kann man pauschal nicht sagen. Kommt u.a. darauf an, was im Verfahren passiert ist. Wurde z.B. ein Sachverständigengutachten eingeholt sind auch diese Kosten von einer der Partein zu tragen. Je nachdem, ob die Vorschusszahlungen des Klägers diese Kosten entsprechend der Kostenquotelung decken, kann noch was nachgefordert werden oder nicht. Entspricht die Vorschusszahlung der Quote, die Gesamtkosten sind aber noch nicht gedeckt und vom Beklagten ist nichts zu holen, wird die gerichtskasse den Kläger als Zweitschuldner in Anspruch nehmen.
3. Berufung zurücknehmen?
4. Kann man auch pauschal nicht sagen. Kommt drauf an, was der Anwalt im Verfahren gemacht hat.
Sagen Sie uns doch einfach den Streitwert, dann kann man Ihnen die Kosten auch detailliert nennen.
Gruß Justice
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also ich hab 450 euro rente monatlich, sowie 3000 euro schmerzengeld nebst zinsen von 5 prozentpunkten im vorliegenden fall.
mir ist auch nicht ganz klar, von welchem streitwert auszugehen ist, da die monatliche rente ja ein leben lang erfolgen soll?
kennst da vielleicht jemand auch gute bücher? hab schon in sooooo vielen geguckt, da steht diese ganze berechnung nirgends.
danke schön
§ 42 Abs. 2 GKG . 5fache Jahresrente= 27.000 € plus 3000 € Schmerzensgeld.
--- editiert vom Admin
Versteh ich nicht. Die Gebührenvorschriften für Rechtsanwälte sind doch im RVG geregelt und nicht in der ZPO. Und in dem o.g. Fall gleich ( § 23 RVG ).
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