Wie formuliert man eine Stellungnahme nach der Klageerwiderung ?

25. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip589438-6
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie formuliert man eine Stellungnahme nach der Klageerwiderung ?

Hallo,

angenommen Person A hat geklagt, daraufhin hat B eine Gegendarstellung (wurde so bezeichnet) geschrieben.
Nun muss A eine Stellungnahme zur Gegendarstellung schreiben - soweit A das verstanden hat.

Nur wie beginnt A ?

Die Klageschrift begann mit "Für die mündliche Verhandlung kündige ich folgende Anträge an:"

Aber wie formuliert A dies bei einer Stellungnahme ? A hat nirgends einen Vordruck gefunden.


Vielen Dank im Voraus.

MfG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Nun muss A eine Stellungnahme zur Gegendarstellung schreiben - soweit A das verstanden hat.
Was genau hat wer dazu geschrieben?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
"Für die mündliche Verhandlung kündige ich folgende Anträge an:"

Sinnvoll wäre gewesen, den dann folgenden Text mitzuteilen.
Bisher ist der Sachverhalt sehr lückenhaft.

Wenn man Kläger ist, so sollte man seinen Klagantrag begründen und dafür Beweise/Zeugen benennen.
Wenn der Beklagte auch Forderungen stellt und diese als Antrag stellt, muss man antworten warum diese Forderungen nicht bestehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ip589438-6
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das ist soweit klar.

A möchte nur wissen, wie man den ersten Satz formuliert.

Soetwas wie ... die Klägerin nimmt wie folgt Stellung...

Hört sich halt merkwürdig an. Was klingt besser ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Hört sich halt merkwürdig an. Was klingt besser ?
Das hier ist doch kein Forum für "Deutsche Sprache".

Schreib halt einfach "Stellungnahme:". Und dann Deinen Text.

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#5
 Von 
ip589438-6
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Schreib halt einfach "Stellungnahme:". Und dann Deinen Text.


Bitte nicht mehr antworten. Sie verstehen den Sachverhalt nicht. Ich habe nicht nach einer Überschrift gesucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
A möchte nur wissen, wie man den ersten Satz formuliert
ich frage mich wie A soweit gekommen ist, wenn es an Banalitäten scheitert. Ich schlage vor, du formulierst mal einen Text und stellst den zur Diskussion hier rein. Oder erwartest du von uns, dass wir dir alles vorkauen?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von ip589438-6):
Hört sich halt merkwürdig an.

Ja, daran muss man sich bei juristischen Formulierungen gewöhnen.



Zitat (von radfahrer999):
Oder erwartest du von uns, dass wir dir alles vorkauen?

Das wäre sogar verbotene Rechtsberatung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre sogar verbotene Rechtsberatung ...
Das zumal...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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