Hallo,
angenommen Person A hat geklagt, daraufhin hat B eine Gegendarstellung (wurde so bezeichnet) geschrieben.
Nun muss A eine Stellungnahme zur Gegendarstellung schreiben - soweit A das verstanden hat.
Nur wie beginnt A ?
Die Klageschrift begann mit "Für die mündliche Verhandlung kündige ich folgende Anträge an:"
Aber wie formuliert A dies bei einer Stellungnahme ? A hat nirgends einen Vordruck gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Wie formuliert man eine Stellungnahme nach der Klageerwiderung ?
25. September 2021
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Frage vom 25. September 2021 | 11:26
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie formuliert man eine Stellungnahme nach der Klageerwiderung ?
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#1
Antwort vom 25. September 2021 | 13:31
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Was genau hat wer dazu geschrieben?ZitatNun muss A eine Stellungnahme zur Gegendarstellung schreiben - soweit A das verstanden hat. :
#2
Antwort vom 25. September 2021 | 21:09
Von
Status: Senior-Partner (6435 Beiträge, 2317x hilfreich)
Zitat:"Für die mündliche Verhandlung kündige ich folgende Anträge an:"
Sinnvoll wäre gewesen, den dann folgenden Text mitzuteilen.
Bisher ist der Sachverhalt sehr lückenhaft.
Wenn man Kläger ist, so sollte man seinen Klagantrag begründen und dafür Beweise/Zeugen benennen.
Wenn der Beklagte auch Forderungen stellt und diese als Antrag stellt, muss man antworten warum diese Forderungen nicht bestehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. September 2021 | 00:07
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das ist soweit klar.
A möchte nur wissen, wie man den ersten Satz formuliert.
Soetwas wie ... die Klägerin nimmt wie folgt Stellung...
Hört sich halt merkwürdig an. Was klingt besser ?
#4
Antwort vom 26. September 2021 | 08:14
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Das hier ist doch kein Forum für "Deutsche Sprache".ZitatHört sich halt merkwürdig an. Was klingt besser ? :
Schreib halt einfach "Stellungnahme:". Und dann Deinen Text.
#5
Antwort vom 26. September 2021 | 11:31
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSchreib halt einfach "Stellungnahme:". Und dann Deinen Text. :
Bitte nicht mehr antworten. Sie verstehen den Sachverhalt nicht. Ich habe nicht nach einer Überschrift gesucht.
#6
Antwort vom 26. September 2021 | 14:55
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ich frage mich wie A soweit gekommen ist, wenn es an Banalitäten scheitert. Ich schlage vor, du formulierst mal einen Text und stellst den zur Diskussion hier rein. Oder erwartest du von uns, dass wir dir alles vorkauen?ZitatA möchte nur wissen, wie man den ersten Satz formuliert :
#7
Antwort vom 26. September 2021 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (120057 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatHört sich halt merkwürdig an. :
Ja, daran muss man sich bei juristischen Formulierungen gewöhnen.
ZitatOder erwartest du von uns, dass wir dir alles vorkauen? :
Das wäre sogar verbotene Rechtsberatung ...
#8
Antwort vom 27. September 2021 | 08:46
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Das zumal...ZitatDas wäre sogar verbotene Rechtsberatung ... :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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