Ein Gerichtsvollzieher hat eine Vollstreckung gegen ein Unternehmen erfolglos eingestellt, weil das Unternehmen unbekannt verzogen sei und mir den Titel zurückgeschickt.
Ich habe recherchiert, das das Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt mit der alten bekannten Adresse weitere Geschäftsaktivitäten durchführt. Insbesondere wurde aktuell zum Zeitpunkt des Vollstreckungsversuchs ein Antrag auf eine Registriernummer gestellt, die Voraussetzung für Wertpapierhandel ist ( https://www.leireg.de ). Telefonische Nachfrage ergab, dass aus der aktuell vorgenommenen Vergabe eines LEI zwingend gefolgert werden kann, dass das Unternehmen Wertpapierbesitz hat. Ich dürfe aber als Privatmann nicht beantragen, die LEI zu deaktivieren, um die Verwertung der Wertpapiere zu verhindern.
Wie muss ich vorgehen, um meine Ansprüche aus den Wertpapieren bedienen zu können? Einen erneuten Auftrag an den Gerichtsvollzieher? Oder muss ich ein Gericht anrufen, damit der LEI deaktiviert wird? Wenn ja, kann ich das gleiche Gericht anrufen, bei dem ich Titel erwirkt habe oder gelten spezielle Gerichtsstandorte?
Wiederaufnahme Vollstreckung
13. März 2018
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Frage vom 13. März 2018 | 00:08
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 8x hilfreich)
Wiederaufnahme Vollstreckung
#1
Antwort vom 13. März 2018 | 13:52
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Zitat :Wie muss ich vorgehen, um meine Ansprüche aus den Wertpapieren bedienen zu können?
Den GV erneut beauftragen und diesmal mit einer Anschrift, unter der das Unternehmen auch erreichbar ist.
Offensichtlich war doch der erste Vollstreckungsversuch erfolglos, weil das Unternehmen unter der Adresse nicht angetroffen wurde.
Zitat :Ein Gerichtsvollzieher hat eine Vollstreckung gegen ein Unternehmen erfolglos eingestellt, weil das Unternehmen unbekannt verzogen sei
Berry
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