Wiederaufnahme eines Verfahrens oder neue Anzeige machen?

30. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)
Wiederaufnahme eines Verfahrens oder neue Anzeige machen?

Hallo,

wenn jemand wg. Hehlerei angezeigt wird, das Verfahren allerdings eingestellt wird weil der Vorwurf nicht nachzuweisen ist; dann aber der Geschädigte neue, stichhaltige Beweise erhält - was macht man dann?

Muss derjenige dann zur StA gehen und das Verfahren "neu eröffnen" lassen oder kann / muss er eine neue Anzeige bei der Polizei machen? Dauert eine Neueröffnung länger als eine Anzeige?

Oder (falls das zweite nicht geht) kann ein Bekannter eine neue Anzeige machen?

Danke,

SN

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Ist die Frage zu konkret oder zu schwierig?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(497 Beiträge, 180x hilfreich)

Normalerweise müsste in der Einstellungsnachricht der Staatsanwaltschaft stehen, dass das Verfahren wieder eröffnet wird, sobald sich Anhaltspunkte ergeben, die weitere Ermittlungen gestatten. Diese Beweise sollten Sie dann der ermittelnden Staatsanwaltschaft, unter Angabe des Aktenzeichens, vorlegen.

Dies gilt allerdings nur, sofern noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten ist und sollte auch der schnellere Weg sein, da die anzeigeaufnehmende Behörde nicht erst die Akten bei der StA anzufordern braucht.

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