Hallo
Ich hätte seit einer längeren Zeit meinen Pass bei der Ausländerbehörde vorzeigen müssen. Da ich dies nicht nachgekommen bin wurde mir ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro verhängt. Wonach wird die Höhe des Bußgeldes errechnet? Mir kam die Höhe des Bußgeldes ziemlich überzogen vor und hab sie nicht bezahlt. Nun ist es schon so weit, dass die Stadt mir mit 5 Tagen Haft droht falls ich die 200 Euro nicht bezahlen sollte. Sollte ich Widerspruch einlegen oder bringt es da nix?? Wenn ja wie?
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Wiederspruch einreichen?
11. Oktober 2010
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Frage vom 11. Oktober 2010 | 15:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 11. Oktober 2010 | 15:59
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Wonach wird die Höhe des Bußgeldes errechnet?
Nach OWiG.
quote:
Mir kam die Höhe des Bußgeldes ziemlich überzogen vor und hab sie nicht bezahlt.
Tja, dann hättest du damals schon Widerspruch einlegen sollen. Nun dürfte der Drops gelutscht sein. Ein Bußgeld bedarf nicht deiner geneigten Zustimmung, um wirksam verhängt zu werden.
quote:
Nun ist es schon so weit, dass die Stadt mir mit 5 Tagen Haft droht falls ich die 200 Euro nicht bezahlen sollte.
Dann solltest du vielleicht besser bezahlen, oder soll deine Sturheit noch dem Staat (also uns allen) auf der Tasche liegen?
quote:
Sollte ich Widerspruch einlegen oder bringt es da nix?
Die Widerspruchsfrist dürfte ja schon abgelaufen sein. Prokrastinieren ist in solchen Dingen immer die schlechteste Wahl.
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#2
Antwort vom 12. Oktober 2010 | 15:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
mir wurde eine Frist von einer Woche für den Wiederspruch gewährt, in dem Schreiben mit der Haftandrohung. Kann ich da noch etwas bewirken?
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#3
Antwort vom 12. Oktober 2010 | 15:56
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Kann ich da noch etwas bewirken?
Du könntest bezahlen.
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#4
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 02:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlen kann ich zur jeder Zeit. Bitte nur posten wenn vernünftige Antworten dabei sind. Hab keine Moralaposteln nötig.
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#5
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 10:35
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Bitte nur posten wenn vernünftige Antworten dabei sind.
Entschuldigung. Wie konnte ich nur übersehen, daß du in Wahrheit gemeint hast "wie könnte ich mich drumherumdrücken"? Silly silly Rose!
Meine Antwort war selbstverständlich vernünftig, denn wenn bereits Haftandrohung erfolgt, ist die Einspruchsfrist gegen das Bußgeld lange abgelaufen. Also rettet dich nur noch Zahlung.
Du könntest nur noch Widerspruch gegen die Haft selbst einlegen, das aber wohl nicht mehr mit Einwendungen gegen das eigentliche Bußgeld, sondern allenfalls noch mit medizinischen Gründen wie Haftunfähigkeit wegen schwerer Krankheit.
Und beim nächsten mal schreibst du gleich, was du gerne hören möchtest, dann kann man deine Postings in Zukunft gleich ignorieren, weil man weiß, daß du ein beratungsresistenter Pöbler bist.
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#6
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 12:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Na endlich mal ne vernünftige Antwort. Wobei die eine oder andere Äußerung nicht grad angebracht war. danke
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