Wodurch endet eine Notfrist?

16. Februar 2026 Thema abonnieren
 Von 
ozzi26197
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wodurch endet eine Notfrist?

Guten Tag!
Im schriftlichen Vorverfahren ist der Gegenseite eine Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft gesetzt worden. Die Gegenseite hat diese Anzeige deutlich vor Ende der gesetzten Frist eingereicht. Ich weiß zwar, dass Notfristen "fix" sind, also weder verlängert noch verkürzt werden können, aber beendet die erfolgte Anzeige die Notfrist? Das wäre natürlich für die Berechnung der Frist zur Klageerwiderung relevant, da diese ja unmittelbar nach Ende der Notfrist zu laufen beginnen würde.

Vielen Dank!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42206 Beiträge, 14698x hilfreich)

Wer hat denn diese Frist gesetzt? Und handelt es sich wirklich um eine "Notfrist" iSd Gesetzes?

wirdwerden

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42206 Beiträge, 14698x hilfreich)

Nachtrag; wenn es denn wirklich eine Notfrist ist, dann endet sie mit Fristablauf, normalerweise am genannten Termin um Mitternacht.

wirdwerden

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#3
 Von 
ozzi26197
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft wurde vom Gericht verlangt und dementsprechend auch die Notfrist hierfür gesetzt. Die eigentliche Frage ist aber ja: Wenn die Verteidigungsbereitschaft schon deutlich früher erklärt wurde, könnte die Frist ja auch dadurch beendet werden, da die Notfristen ja hauptsächlich den zügigen Verfahrensgang gewährleisten sollen, wenn das schneller ginge und wäre das ja eher positiv...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42206 Beiträge, 14698x hilfreich)

Nö, eine Notfrist ist etwas anders definiert. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt, und eine Verlängerung ausgeschlossen. Ob es sich hier um eine gesetzlich festgelegte Frist handelt, also um eine Notfrist, das kann ich hier nicht abschätzen. Wenn es um die Frage geht, wann nach der Anzeige, der Verteidigungsbereichtschaft, dann geliefert werden muss, ist das doch eine ganz andere Frage. Da kann man um Fristverlängerung bitten, die bei guter Begründung auch gewährt wird. Aber das hat mit der gesetzten Frist letztlich nichts zu tun.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39803 Beiträge, 6504x hilfreich)

Zitat (von ozzi26197):
Wenn die Verteidigungsbereitschaft schon deutlich früher erklärt wurde,
Wenn ...und falls...und könnte... Was denn nun?
Wenn diese Erklärung schon früher vorlag, macht die Frage keinen Sinn, denn dann wurde die Frist eingehalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
ozzi26197
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für Eure Antworten. Offenbar habt ihr aber meine Frage nicht aufmerksam gelesen. Denn es geht mir darum, ob die Notfrist mit der erfolgten Verteidigungsanzeige zu Ende ist, denn die Frist für die Klageerwiderung beginnt mit dem Ende der Frist der Verteidigungsanzeige. Und wenn die Frist zur Klageerwiderung z. B. drei Tage früher beginnt, wäre diese auch drei Tage früher zu Ende.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39803 Beiträge, 6504x hilfreich)

Zitat (von ozzi26197):
Offenbar habt ihr aber meine Frage nicht aufmerksam gelesen
Oder du kannst nicht ausdrücken, was du wissen willst?
Eine Frist zur Klageerwiderung ist keine Notfrist. Das Gericht kann der Gegenseite eine letzte Frist zur Klageerwiderung setzen.

Zitat (von ozzi26197):
Und wenn die Frist zur Klageerwiderung z. B. drei Tage früher beginnt, wäre diese auch drei Tage früher zu Ende.
Ja.
Zitat (von ozzi26197):
denn die Frist für die Klageerwiderung beginnt mit dem Ende der Frist der Verteidigungsanzeige.
Wenn das so ist... dann ist es auch klar.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
ozzi26197
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alter Schwede.... Danke Anami, für deine Antworten. Das die Frist zur Klageerwiderung keine Notfrist ist, weiß ich selber. Wohl aber die Frist für die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, die ja im schriftl. Vorverfahren als Notfrist vor der Klageerwiderung gesetzt ist.

Ich will doch bloß wissen, ob die Frist zur Verteidigungsbereitschaft mit der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft endet oder ob die Notfrist von 14 Tagen durchläuft. Steht auch klar in der Frage....

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#9
 Von 
kiantini
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von ozzi26197):
Ich will doch bloß wissen, ob die Frist zur Verteidigungsbereitschaft mit der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft endet oder ob die Notfrist von 14 Tagen durchläuft. Steht auch klar in der Frage....


Die Frist endet mit Ablauf der 2-Wochen-Frist. Selbst wenn der Beklagte am Tag der Zustellung seine Verteidigungsbereitschaft erklärt, läuft die Frist trotzdem weiter, da Notfristen, wie Du bereits erwähnt hast, weder verlängert noch verkürzt werden können. Auch nicht vom Gericht.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Notfrist

Hope this helps.

-- Editiert von User am 16. Februar 2026 17:28

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#10
 Von 
ozzi26197
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Kiantini.... Das war die gesuchte Antwort.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13133 Beiträge, 4701x hilfreich)

Zitat (von ozzi26197):
Alter Schwede....

Nicht aufregen, es ist immer so mit diesem User... ;)

Und wie Kiantini schon schrieb, funktionieren gerichtliche / rechtliche / gesetzliche Fristen nicht wie bei einer Schachuhr.

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