ZPO 128 Abs. 2

12. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
muenzen
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 10x hilfreich)
ZPO 128 Abs. 2

Wann wird hiervon üblicherweise gebrauch gemacht im Zivilverfahren?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Üblicherweise kann davon nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn sich Gericht und Parteien insoweit einig sind.

wirdwerden

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#2
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Insgesamt kommt dieser Fall ja eher selten vor, häufig dann, wenn Zeit und Kosten ggf. zum Stretgegenstand außer Verhältnis stehen (z.B. sehr lange Anreise) oder die Parteien nach einem Termin so weit Vertrauen in das Gericht haben, dass das restliche Verfahren nur noch schriftlich geführt werden soll.

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Insgesamt kommt dieser Fall ja eher selten vor, häufig dann, wenn Zeit und Kosten ggf. zum Stretgegenstand außer Verhältnis stehen (z.B. sehr lange Anreise) oder die Parteien nach einem Termin so weit Vertrauen in das Gericht haben, dass das restliche Verfahren nur noch schriftlich geführt werden soll.

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#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(529 Beiträge, 173x hilfreich)

Insgesamt kommt dieser Fall ja eher selten vor, häufig dann, wenn Zeit und Kosten ggf. zum Stretgegenstand außer Verhältnis stehen (z.B. sehr lange Anreise) oder die Parteien nach einem Termin so weit Vertrauen in das Gericht haben, dass das restliche Verfahren nur noch schriftlich geführt werden soll.

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