ZPO

6. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Wernie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZPO

Der TÜV führt einen Prozeß gegen mich wegen einer Rechung, die meines Erachtens sehr unkorrekt ist.
Nun hat das Gericht den TÜV aufgefordert, seine Rechnung zu detallieren, der hat das aber nach 3 maliger Afforderung nicht getan, sondern gemeint, er müsse das nicht, sondern könne pauschal abrechnen, auch wenn er die Leistung nur einmal erbracht, zweimal berechnen.
Meine Frage: ist es vom Gericht nicht ein Verstoss gegen die ZPO, wenn es nachdem der TÜV seiner Anforderung zu beweisen, nicht nachgekommen ist, jetzt bereits zum vierten Mal die Beweise verlangt, seit dem ersten Mal ist ein halbes Jahr vergangen. Das rircht dpch nach Befangenheit desd Gerichts oder sehe ich das falsch?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Das riecht nach freier Beweiswürdigung, würde ich sagen.
Befangenheit wäre möglicherweise, wenn das Gericht trotz Verweigerung der Aufschlüsselung zugunsten des TÜV entscheidet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wernie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Gericht hat ja noch nicht entschieden, sondern erneut vom TÜV die Beweise verlangt, nachdem es bereits 3 Mal diesselben Beweise verlangt hat. Ich denke das geht doch nicht, sonst kann man ja nochmals ein Jahr so weitermachen, es besteht auch eine Verpflichtung die Prozesse nicht ewig auszudehnen.
Nunmehr soll noch ein "Zeuge" aussagen, der aber, was unstrittig ist, lediglich die Ausführung der berechneten Prüfungen bestätigen kann. Es geht aber um die Berechnung, nicht um die Ausführung, die wurde korrekt gemacht.
Dann soll noch eine Güteregelung geschehen, dazu bin ich aber nicht bereit, hätte vor der Klage sein müssen.

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