ZPO und ihre Rn

17. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
pika09
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ZPO und ihre Rn

Hallo zusammen,
mich würde es interessieren was die Rn in den Urteilen und Beschlüssen von eine Bedeutung haben.
Z.B. wenn da steht: vgl. Zöller, 27. Aufl., § 115 ZPO , Rn 34. Was hat jetzt z.B. die Rn 34 für einen Wortlaut, das sie so erwähnenswert ist, was sagt dies Rn zu diesem § 115 aus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Zöller ist ein gängiger juristischer Kommentar zur ZPO. In gerichtlichen Beschlüssen oder Urteilen werden bisweilen Kommentarstellen angeführt, um die eigene Rechtsansicht zu untermauern Nach dem Motto: seht her, ein anderes Gericht hat das genauso gesehen.
Da die juristischen Kommentare auch zu einzelnen Paragraphen meist recht umfangreich sind (der Kommentar von Zöller zu § 115 ZPO könnte z.B. 30 Seiten umfassen), werden die einzelnen Aspekte in den Kommentaren mit Randnummern versehen, damit man sie schneller wiederfindet.
Was genau in dieser Randnummer steht, kann man im Zweifel nur durch Nachschlagen im entsprechenden Buch herausfinden.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das Gericht vertritt in seinen Urteilen regelmäßig auch Rechtsansichten.

Die Hinweise auf andere Quellen dient als Nachweis, dass die Meinung des Gerichts auch von anderen Rechtsgelehrten oder Gerichten vertreten wird.

In der zitierten Randnummer wird also ein Autor eine Meinung vertreten, die das Gericht ebenfalls vertritt oder sich anschließt.

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