Wir ( d.h Eltern der Klasse 7 ) hatten letztes Jahr einen SammelWiderspruch an die Regierung Oberbayern gestellt.
**Am anfang des Schuljahres wurde schon beschlossen das die Kinder ab nächstes Jahr ,weil die Schülerzahl am ersten Schultag 14 war, in die Benachbarte Ortschaft (10km) die Schule gehen müssen und sie jetzt schon deren Rektor zugewiesen sind. Wir meinten das können die ja noch nicht wissen ob noch jemand Zuzieht oder ein anderer Schüler zurückkommt**
Und was unser Gutes Recht ist haben wir dann auch°°Widersprochen°°
Diesen Sammel- Widerspruch --jeder musste separat ein widerspruch verfassen und Unterschreiben- ging aber unter Sammel-Widerspruch weiter--
Nun die Antwort darauf
1. Widerspruch wird zurück gewiesen.
2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat die Widerspruchsführerin zu tragen.
3. Für diesen Widerspruchsbescheid wird eine Gebühr von 50,00 Euro festgesetzt. Auslagen sind i.H .v. 3,09 Euro (PZU) angefallen.
**zu 2 --> bin ich die Widerspruchsführerin oder die, die diesen einschreiben verschickt hat, das wäre die Elternklassensprecherin ??
**zu 3 --> Es stand niergends das ein widerspruch was kostet und ist es pro Kopf zu verstehen ( hmmm mal rechnen .... 50 euro mal 14 wiederspüche macht 700 eurofür die Regierung Oberbayern- Schulamt) oder 50 euro für alle 14 widersprüchler ( das wären gerade mal 3,57.
Kann mir da jemand behilflich sein, denn heute bei unserem treffen hatte sich auch keiner ausgekannt.
ehrlich gesagt wusste ich auch nicht das ein widerspruch was kostet
Würde mich auf paar hilfreiche Antworten freuen.
Zahlen für ein Widerspruch ???
5. Mai 2008
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2008 | 23:53
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 11x hilfreich)
Zahlen für ein Widerspruch ???
#1
Antwort vom 6. Mai 2008 | 09:14
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 775x hilfreich)
auf die Kosten wird nirgends hingewiesen. Selber informieren.
Rechtschutzversichert? Dann Klage prüfen, bevor die Klagefrist abläuft!
#2
Antwort vom 6. Mai 2008 | 10:43
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1718x hilfreich)
Natürlich fällt die Gebühr nur einmal an und nicht pro Kopf.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Mai 2008 | 12:36
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 846x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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