Zeitkonstanten schriftliches Vorverfahren

14. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(797 Beiträge, 404x hilfreich)
Zeitkonstanten schriftliches Vorverfahren

Hallo zusammen, was für Zeitkonstanten sollte ich in etwa im schriftlichen Vorverfahren erwarten? Ich habe Ende Januar eine fertige Klageschrift bei meinem Anwalt abgenickt und seitdem nichts gehört (Streitwert nur ca. 1500€). Ab Zustellung der Klage an den Beklagten gilt ja erstmal eine Frist von 2 Wochen, nach denen ich erwarten würde, dass ich erfahre, ob er plant sich zu verteidigen oder ob es ein Versäumnisurteil gibt.
Damit scheint es derzeit an drei möglichen Punkten zu hängen:
a) mein Anwalt hat die Klage nicht zeitnah eingereicht
b) die Klage gammelt beim Amtsgericht und wird dem Beklagten nciht zugestellt
c) mein Anwalt erzählt mir nichts über die Fortschritte im Verfahren
Ist b) wahrscheinlich? Ist c) üblich?

Warum ich nicht bei meinem Anwalt nachfrage: Ich habe schon mehrfach den Eindruck gehabt, dass das eine Schnarchnase vor dem Herren ist, allerdings habe ich da einigermaßen zeitig nachgefragt, und dann ist was passiert. Bis zur Klageschrift hat es so 4,5 Monate gedauert. Nun möchte ich gerne mal rausfinden, ob ich wirklich bei jedem Schritt nachhaken muss.

Davon abgesehen: Der Schaden ist letzten Mai entstanden, Rechtsschutz besteht, der Gegner läuft nicht weg (große Versicherungsgesellschaft) und ich habe den Anwalt explizit und schriftlich (per Mail) gebeten, dafür zu sorgen, dass Verzug eintritt. Muss ich noch auf irgendwas achten, oder kann ich mich zurücklehnen und das Geld als gut angelegt sehen (wenn ich gewinne, wenn nicht, ist der Zeitpunkt auch egal) - entweder beim Gegner oder bei der Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts?

-- Editiert von Moderator am 14.04.2015 14:34

-- Thema wurde verschoben am 14.04.2015 14:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6992 Beiträge, 3909x hilfreich)

Es wird Ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben, als beim RA nachzufragen. Wie sie bereits mitteilten, gibt es die Möglichkeiten a) bis c) und die können alle in Betracht kommen, ohne dass ich von vornherein sagen würde, dass es eine größere Wahrscheinlichkeit für irgendeine der Alternativen gäbe. Zusätzliche Möglichkeiten wären im übrigen noch

d) Klage wurde vom RA abgreicht per Post und ist auf dem Postweg verloren gegangen
e) Klage wurde vom Amtsgericht an den Beklagten auf den Weg bebracht und ist dabei auf dem Postweg verloren gegangen oder konnte sonst nicht zugestellt werden (weil z.B. Postbote unfähig), und jetzt plagt sich das Gericht mit weiteren Zustellversuchen.

Zu b) ist darauf hinzuweisen, dass es tatsächlich Gerichte gibt, die regelmläßig sage und schreibe 2 Monate und mehr brauchen, um eine Klage zuzustellen. Auch kann bei Gericht mal was verloren gehen oder übersehen werden.

Zu c) gilt, dass gem. § 11 BORA der RA seinen Mandanten über die wesentlichen Vorgänge unterrichtet halten muss. Von daher sollte der RA dem Mandanten eigentlich mitteilen, dass und wann die Klage abgreicht wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 573x hilfreich)

zu b)
Die Klage wird auch erst zugestellt wenn der Kostenvorschuss bei Gericht eingezahlt ist. Das kann auch ein Punkt sein der dauert, je nachdem ob/wann die Rechtsschutz zahlt usw...

Alternativ zur Anfrage beim RA könnte man evtl. auch einfach beim Gericht nachfragen: ist Klage da, und falls ja wie ist der Stand.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(797 Beiträge, 404x hilfreich)

Danke euch beiden! Wenn es nicht klar ist, wo es hakt, warte ich jetzt einfach noch etwas ab.

1x Hilfreiche Antwort

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