Guten Tag liebe Forumsgemeinde,
in einem Zivilprozess ist Zeugenvernehmung angeordnet. Es stehen auf der Ladung zwei Fragen zur Beantwortung an, um die es im Termin gehen soll.
Der Zeuge ist jedoch alt und krank und hat die Befürchtung den Termin vor Gericht nicht mehr wahrnehmen zu können, weil dieser erst in einem Jahr(!) (was evtl.auch wieder nach hinten bzw. weiter verschoben werden kann) stattfinden wird.
Gibt es die Möglichkeit schon jetzt vor einem Notar die vom Gericht geforderten Fragestellungen (mit Versicherung an Eides statt) zu beantworten, wenn der Zeuge der Ansicht ist, er lebe nicht mehr so lange und wird im Falle des Todes des Zeugen vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung eine vorher notariell abgegebene Sachverhaltsschilderung (falls der Zeuge vorher versterben sollte?) zu den Fragestellungen, die ca. drei Jahre zurück liegen akzeptiert?
Sieht die ZPO solche Möglichkeiten vor oder kann der Zeuge evtl. selbst bei Gericht einen Antrag auf notarielle Zeugenaussage mit Versicherung an Eides Statt stellen?
Zeugenaussage notariell beurkunden lassen vor Gerichtstermin?
28. April 2018
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Frage vom 28. April 2018 | 11:38
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 6x hilfreich)
Zeugenaussage notariell beurkunden lassen vor Gerichtstermin?
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#1
Antwort vom 29. April 2018 | 18:19
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Er kann auch ohne Notar eineVersicherung an Eides statt abgeben beim Anwalt der Seite, der er gewogen ist.
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