Zeugenaussage32

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2020 01:51:13
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage32

Hallo liebe Gemeinde

Ich bin 21 Jahre alt und hätte da eine Frage an euch.
Undzwar geht es um folgendes.
Ich habe von Freunden gehört , dass ich eventuell als Zeuge vor Gerichtaussagen muss, da die erste Gerichtsverhandlung „ohne Erfolg" war.
Nur kann ich zur der Sache überhaupt nichts sagen , da ich nicht dabei war und leider auch keine Information habe die zur Klärung der Sache behilflich sein könnte ..
Vielleicht mal zur Erklärung des Sachverhalts:
Ein „Freund" wurde angezeigt von einem Mädchen , weil er sie sexuell genötigt /belästigt haben soll.
Wie die genaue Begrifflichkeit ist weiß ich leider nicht .
Das ganze liegt wohl ca.2 Jahre zurück und ich komme folgender Maßen ins Spiel : von diesen Akt gab es ein Video - eine audioaufnahme, da es im Video nur schwarz war.
Dieses Video wurde vor 2 Jahren in Gruppen geschickt ( whatsapp) und unter anderen auch in einer in der ich war .
Abgesehen davon das ich nicht sagen kann wer mich zu dieser Gruppe hinzugefügt hat und auch nicht mal wer das Video reingeschickt hat , kann ich nicht mal mehr sagen was man da hören konnte.
Jetzt kommen wir zur meine Frage ..
Wie ihr mitsicherheit merkt habe ich ziemlich Angst , vor das Gericht zukommen und vor meinen „Freund" und dem Gericht auszusagen.
Dazu kommt noch das ich bei einer Psychologin bin und seit längeren krankgeschrieben bin , da ich starke Angstzustände habe und vor vielen Sachen hyperventiliere..
Da kommt mir die Sache mit der möglichen Zeugenaussage leider unpassend ..
Ich habe Gelesen das man wenn man das Gericht informiert , nichts zur Sache sagen zu können , gegebenfalls eine Abladung bekommt.
Des Weiteren stand dort das man auch mit ausreichenden Gründen(Krankheit), ebenfalls eine schriftliche Äußerung schreiben kann..

Also meine konkret formulierte Frage ist :
Nimmt das Gericht mein Schreiben auf Wunsch der schriftlichen Äußerung an,aufgrund meiner Behandlung mit der Psychologin und der Tatsache das ich nichts zum Vorwurf sagen kann?
Bzw. Kann mir dazu einer was sagen ..

Bemerkung:
Ich habe noch keine Vorladung erhalten , man sagte mir nur das wohl alle geladen werden, die das Video in dieser Gruppe bekommen haben .


Vielen Dank im Voraus .


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Kevin .Rx):
Ich habe Gelesen das man wenn man das Gericht informiert , nichts zur Sache sagen zu können , gegebenfalls eine Abladung bekommt.

Stimmt.

Das Problem ist halt, das das Gericht sich durchaus selbst davon überzeugen will und die Vorladung bestehen bleibt.



Zitat (von Kevin .Rx):
Des Weiteren stand dort das man auch mit ausreichenden Gründen(Krankheit), ebenfalls eine schriftliche Äußerung schreiben kann..

Auch das ist möglich.
Wenn man ein entsprechendes Attest vorlegen kann, das die Verhandlung gesundheitlich negative Folgen haben könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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