Zeugin nachträglich hören

31. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Zeugin nachträglich hören

Ich habe ein Verfahren gegen meinen Vermieter geführt, der mich und meinen Untermieter gekündigt hatte. Das habe ich bis in die zweite Instanz gewonnen. Nun war der Mitbewohner und Untermieter aufgrund der Räumungsklage ausgezogen und ich hatte keine Einnahmen was mich sehr belastete. Ich reichte Schadensersatzklage ein. Die Gegenseite bestritt einfach das das der Auszugsgrund war und man bestritt daß die Bestätigung die er mir unterschrieben hatte, von ihm stammte. Entsprechend unterlag ich. Beim Landgricht hatte ich dann einen Zeugen, der dabei war als er das unterschrieb und bei dem er dann erstmal einzog. Die Gegenseite hatte einen intrigante Zeugin benannt aus der Nachbarschaft (die mich schon immer hasste), der hatte mein Untermieter angeblich erzählt, daß er ohnehin umziehen wollte. Das Gericht hat vergessen diese Zeugin zu laden. Nach der Verhandlung sagte der Richter, daß diese dann noch gehört werde. Verspätet an einem anderen Termin. Mein Problem damit ist, daß jetzt mein Vermieter und diese Zeugin noch sonstwas ausarbeiten können, um meinen Zeugen zu entkräften. Einfach, weil der Vermieter die gesamte Verhandlung mitbekommen hat, alle Zeugenaussagen, und jetzt noch Zeit hat, was mit ihr auszuhecken. Die Aussagen meines Zeugen liessen Zweifel offen weil er ja nicht in der Sache drinsteckt und somit nicht wusste wozu die Gegenseite fähig ist. Ich kann mir aber vorstellen was die jetzt versuchen draus zu bauen. Der Zeuge sagte, daß mein Mitbewohner da gemobbt wurde und was Besseres suchte. Das hörte sich an als ob er event. auch so ausgezogen wäre. Gemobbt wurde er aber im Auftrag eben dieses Vermieters von den Nachbarn die mich zuvor mobbten, mit dem Ziel daß wier beide ausziehen. Die Kündigung war auch nur Mobbing.
Nun meine Frage: Ist das so rechtens? Ich durfte nichtmal den Zeugen an was erinnern (im Grunde nur, daß er den ersten Kontakt zu mir hergestellt hat und nicht der Mitbewohner), die Gegenseite kann sich jetzt zurückziehen und sonstwas vorbereiten. Obendrein kann ja weder mein Anwalt noch ich die Zeugin ins Verhör nehmen um deren Geschichte zu prüfen. Das würde alles 1:1 geglaubt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ich durfte nichtmal den Zeugen an was erinnern

Es gab aber nach der "Anhörung" durch das Gericht die Möglichkeit den Zeugen Fragen zu stellen oder nicht ?
In der Regel aber durch den Prozeßvertreter/Anwalt.
Dieser hätte den Zeugen befragen dürfen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von papalagi):
Der Zeuge sagte, daß mein Mitbewohner da gemobbt wurde und was Besseres suchte. Das hörte sich an als ob er event. auch so ausgezogen wäre.


Genau, und wenn sich die neue Zeugin darauf beschränkt dies genau so zu bestätigen, sollte die Sache durch sein.

Zitat (von papalagi):
Gemobbt wurde er aber im Auftrag eben dieses Vermieters von den Nachbarn die mich zuvor mobbten, mit dem Ziel daß wier beide ausziehen.
Du merkst aber schon dass Du damit genau die Aussage des bisherigen Zeugen zum Mobbing bestätigst?

Zitat (von papalagi):
Nun meine Frage: Ist das so rechtens?
Ja.

Zitat (von papalagi):
Obendrein kann ja weder mein Anwalt noch ich die Zeugin ins Verhör nehmen um deren Geschichte zu prüfen. Das würde alles 1:1 geglaubt.
Du nicht, aber Dein Anwalt kann sehrwohl Fragen stellen. Aber Kreuzverhöre gibt es nur in Gerichstshows.

Berry

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Abgesehen davon frage ich mich, ob die Nachbarin wirklich eine Vorstrafe wegen Falschaussage riskiert, nur weil sie irgendwem nicht grün ist. Und dann muß sie noch die Cleverness haben, so eine Aussage durchzuziehen.

Mein Exfreund hatte mal einen Zivilprozess mit 4 (!) falschen Zeugen auf der Gegenseite, schon mit dem ersten ist alles aufgeflogen, weil der nicht mal ein kurzes Telefonat erfinden konnte, ohne sich in Widersprüche zu verwickeln.

Ich würde tippen, spätestens mit der Belehrung über die Folgen einer Falschaussage durch das Gericht wird die "Zeugin" dann plötzlich einen totalen Erinnerungsausfall erleiden. ;)

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