Zivilprozess - Fragen zum Verlauf

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Zivilprozess - Fragen zum Verlauf

1. Darf der Kläger oder sein Anwalt dem Beklagten während des Gütertermins Fragen stellen? Wenn ja, wann? Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
2. Und während des Streitigen Verfahrens? Wenn ja, wann? Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
3. Wenn der Beklagte einen Anwalt hat, und dem Beklagten die Frage gestellt wird, muss der Beklagte antworten oder sein Anwalt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Unzureichender Sachverhalt.
Wo sind wir eigentlich Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Landgericht ???

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Wo sind wir eigentlich Da steht doch deutlich "Zivilprozess" in der Überschrift.
Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht Weder an Straf- noch an Verwaltungsgerichten gibt es einen Gütetermin.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Amtsgericht

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spannmann):
1. Darf der Kläger oder sein Anwalt dem Beklagten während des Gütertermins Fragen stellen?

ja,
Zitat (von spannmann):
Wenn ja, wann?
Immer, am sinnvollsten in direktem Zusammenhang zum Vortrag.

Zitat (von spannmann):
Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
Garnicht. Dies ergibt sich aus der Erörterung. Aber der Richter wird einschreiten, wenn es zur Unzeit passiert.

Zu 2) wie zu 1.

Zitat (von spannmann):
3. Wenn der Beklagte einen Anwalt hat, und dem Beklagten die Frage gestellt wird, muss der Beklagte antworten oder sein Anwalt?
Keiner von beiden muss. Können dürfen beide.

Berry

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#5
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage: wenn es vermutet wird, das der Beklagte angetrunken vor Gericht erscheint, kann man einen Antrag stellen, dass der Richter anordnet ihn zu kontrollieren?
1. am Gütertermin
2. am Streitigen Verfahren

Oder müsste er offensichtlich betrunken sein, und dann verlegt der Richter bloß den Termin?

Bitte Rechtsgrundlage angeben.

Es handelt sich um Zivilprozess vor Amtsgericht.

-- Editiert von spannmann am 09.12.2018 21:54

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von spannmann):
wenn es vermutet wird, das der Beklagte angetrunken vor Gericht erscheint, kann man einen Antrag stellen, dass der Richter anordnet ihn zu kontrollieren?

Kann man. Man kann alle möglichen Anträge stellen. Jedoch reagieren Gerichte durch aus negativ auf "unsinnige" Anträge.

Man sollte also als juristischer Laie keine Anträge stellen um mal etwas im "Nebel zu stochern".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
spannmann
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtsgrundlage?

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von spannmann):
Rechtsgrundlage?


Wofür? Es ist nicht verboten betrunken zu sein. Auch nicht wenn man als Beteiligter an einem Prozess teilnimmt.

Zitat (von spannmann):
kann man einen Antrag stellen,
Ja, man kann Anträge stellen, denn es ist der Sinn der Verhandlung den Beteiligten rechtliches Gehör zu verschaffen.

Aber es ist nicht sinnvoll Anträge zu stellen, die erkennbar nicht durchsetzungsfähig sind.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat:
Zitat:
Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?

Garnicht. Dies ergibt sich aus der Erörterung.


Naja, es kann schon vorkommen, daß z.B. während der Befragung eines Zeugen durch das Gericht ein Anwalt eine Frage hat, dann kann er sich schon bemerkbar machen. ;)

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