1. Darf der Kläger oder sein Anwalt dem Beklagten während des Gütertermins Fragen stellen? Wenn ja, wann? Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
2. Und während des Streitigen Verfahrens? Wenn ja, wann? Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
3. Wenn der Beklagte einen Anwalt hat, und dem Beklagten die Frage gestellt wird, muss der Beklagte antworten oder sein Anwalt?
Zivilprozess - Fragen zum Verlauf
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Unzureichender Sachverhalt.
Wo sind wir eigentlich Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht, Amtsgericht, Landgericht ???
Wo sind wir eigentlich Da steht doch deutlich "Zivilprozess" in der Überschrift.
Zivilgericht, Strafgericht, Verwaltungsgericht Weder an Straf- noch an Verwaltungsgerichten gibt es einen Gütetermin.
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Amtsgericht
Zitat1. Darf der Kläger oder sein Anwalt dem Beklagten während des Gütertermins Fragen stellen? :
ja,
Immer, am sinnvollsten in direktem Zusammenhang zum Vortrag.ZitatWenn ja, wann? :
Garnicht. Dies ergibt sich aus der Erörterung. Aber der Richter wird einschreiten, wenn es zur Unzeit passiert.ZitatUnd wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat? :
Zu 2) wie zu 1.
Keiner von beiden muss. Können dürfen beide.Zitat3. Wenn der Beklagte einen Anwalt hat, und dem Beklagten die Frage gestellt wird, muss der Beklagte antworten oder sein Anwalt? :
Berry
Noch eine Frage: wenn es vermutet wird, das der Beklagte angetrunken vor Gericht erscheint, kann man einen Antrag stellen, dass der Richter anordnet ihn zu kontrollieren?
1. am Gütertermin
2. am Streitigen Verfahren
Oder müsste er offensichtlich betrunken sein, und dann verlegt der Richter bloß den Termin?
Bitte Rechtsgrundlage angeben.
Es handelt sich um Zivilprozess vor Amtsgericht.
-- Editiert von spannmann am 09.12.2018 21:54
Zitatwenn es vermutet wird, das der Beklagte angetrunken vor Gericht erscheint, kann man einen Antrag stellen, dass der Richter anordnet ihn zu kontrollieren? :
Kann man. Man kann alle möglichen Anträge stellen. Jedoch reagieren Gerichte durch aus negativ auf "unsinnige" Anträge.
Man sollte also als juristischer Laie keine Anträge stellen um mal etwas im "Nebel zu stochern".
Rechtsgrundlage?
ZitatRechtsgrundlage? :
Wofür? Es ist nicht verboten betrunken zu sein. Auch nicht wenn man als Beteiligter an einem Prozess teilnimmt.
Ja, man kann Anträge stellen, denn es ist der Sinn der Verhandlung den Beteiligten rechtliches Gehör zu verschaffen.Zitatkann man einen Antrag stellen, :
Aber es ist nicht sinnvoll Anträge zu stellen, die erkennbar nicht durchsetzungsfähig sind.
Berry
Zitat:Zitat:Und wie muss man Bescheid sagen, dass man Fragen hat?
Garnicht. Dies ergibt sich aus der Erörterung.
Naja, es kann schon vorkommen, daß z.B. während der Befragung eines Zeugen durch das Gericht ein Anwalt eine Frage hat, dann kann er sich schon bemerkbar machen.
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