Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich wurde Anfang dieses Jahres wegen unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt.
Bei einer Fahrzzeugüberprüfung fandt die Polzei einen Teleskopschlagstock in meinem Auto. Er bestand festen unflexiblen Rohrstücken.
So in der Anklageschrift und im Urteil war plötzlich die Rede von einer Stahlrute, nur mein Anwalt meinte (obwohl ich vorher darauf aufmerksam gemacht habe), da könne man nix machen es gibt nur Stahlruten und ich bekomme eine Strafe.
So nun sitze ich auf einer Geldstrafe von über 900,- EUR und muss jetzt zahlen.
Ein Freund erwarb vor einigen Tagen einen Teleskopschlagstock und machte mich darauf aufmerksam, dass diese wohl erlaubt sein.
Habe es jetzt bisschen gegoogelt und es stimmt scheinbar tatsächlich.
Kann man gegen das Urteil noch etwas machen?
Die Waffe war vor Gericht auch nicht da. Der Richter und die Staatsanwältin haben alles aus der Polzeiakte entnommen und die haben sich da scheinbar vertan.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mfg
Zu unrecht verurteilt
5. April 2008
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Frage vom 5. April 2008 | 04:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu unrecht verurteilt
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#1
Antwort vom 5. April 2008 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Hi,
tja, das Urteil ist jetzt rechtskräftig und kann nur im Wege der Wiederaufnahme angefochten werden - sehr schwierig!
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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