Zuerst Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung?

11. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Zuerst Gerichtsvollzieher oder Lohnpfändung?

Hallo!

Ich habe eine frage wegen eines zugestellten Vollstreckunsbescheids.

Wird erst eine Lohnpfändung durchgeführt oder kommt zuerst der Gerichtsvollzieher und versucht das Geld einzutreiben? Oder ist es umgekehrt?

Ich danke für jede Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Das hängt weitgehend vom Gläubiger ab. Ist er im Besitz der Bankverbindung des Schuldners, dann zuerst die Kontopfändung, sonst Beauftragung des GV zur Pfändung. Bei Erfolglosigkeit Antrag auf Eidesstatliche Versicherung, bei der dann der Schuldner auch seine Bankkonten angeben muß



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#2
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Der Gläubiger kann wählen, wofür er schon genug Informationen hat und was am sichersten zum Ziel führt. Der Gerichtsvollzieher ist die klassische Vorstufe zur eV, um an relevante Informationen zu kommen, (Konten, Arbeitgeber, Grundvermögen, Rententräger etc.).

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