Hallo,
wer kann mir sagen, ob gegen ein Urteil, welches aus 2 Teilen besteht (z.B. Zugewinn und Unterhalt), Berufung nur gegen einen Teil des Urteils eingelegt werden kann, oder ob bei Einlegung der Berufung in der nächsten Instanz automatisch gegen beide Teile verhandelt wird?
Vielen Dank im Voraus
Zugewinn und Unterhalt - Berufung nur gegen einen Teil des Urteils möglich?
10. Juli 2002
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Frage vom 10. Juli 2002 | 16:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinn und Unterhalt - Berufung nur gegen einen Teil des Urteils möglich?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2002 | 10:40
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Natürlich kann die Berufung beschränkt werden, sofern die Berufungsgrenzen erreicht sind (bei Zugewinn und Unterhalt regelmäßig der Fall).
Allerdings sollten Sie sich diesbezüglich anwaltlich beraten lassen, da beim Oberlandesgericht ohnehin Ánwaltswang besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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