Zustellung von Mahnbescheiden etc.

2. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Zustellung von Mahnbescheiden etc.

Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Zustellung von Mahnbescheiden etc.
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide etc. werden mituntereinfach in den Briefkasten geworfen. Diese Art der Zustellung ist für Schriftstücke nicht rechtsgültig. Nach. Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage) hat jeder das Recht auf Benachrichtigung im Verfahren, d.h. jeder muss quittieren. Der Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art. 103) ist gewahrt, wenn dem Empfangsberechtigten das Schriftstück persönlich übergeben wird und dessen Personalien festgestellt werden. Die Ersatzzustellung nach §181 ff ZPO, §203 ZPO etc. enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informationserfolg über den Inhalt der Schriftstücke nicht sicherstellen.

Kann jemand was dazu sagen?

Andy

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide etc. werden mituntereinfach in den Briefkasten geworfen. Diese Art der Zustellung ist für Schriftstücke nicht rechtsgültig.

Wie kommt man denn auf so einen Unfug?



Zitat (von Eddy the Eagle):
hat jeder das Recht auf Benachrichtigung im Verfahren, d.h. jeder muss quittieren.

Schwachsinn ...



Zitat (von Eddy the Eagle):
Kann jemand was dazu sagen?

Das obenstehende ist nichts weiter als wirres Reichsbürgergeschurbel ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Fragesteller gibt sich doch schon selbst die Antwort. Jeder hat das Recht, auf Benachrichtigung. Die geschieht durch Zustellung, wie eine ordnungsgemäße Zustellung (Benachrichtigung) erfolgt, ist ebenfalls geregelt, also, alles klar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das obenstehende ist nichts weiter als wirres Reichsbürgergeschurbel ...


Also ich bin bestimmt kein Reichsbürger...

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#4
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
wie eine ordnungsgemäße Zustellung (Benachrichtigung) erfolgt,


Das steht wo?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. § 33 PostG iVm § VerwZustG, §§ 177 ff ZPO. Nur, wenn jemand nicht mal die von ihm genannten Bestimmungen lesen kann, insbes. § 178 ZPO nicht, weil die klaren Regelungen nicht seinem Weltbild entsprechen, die juristische Methodenlehre nicht kapieren will, auch den Unterschied von unbestimmten Rechtsbegriffen und bestimmten nicht kennt, auch nicht bereit ist, sich das zu erarbeiten, weil das mit seinem Weltbild nicht in Übereinstimmung steht, der sollte sich Gleichgesinnte suchen und sich im stillen Kämmerchen gemeinsam im eigenen Saft schmoren.

wirdwerden

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#6
 Von 
Eddy the Eagle
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. § 33 PostG iVm § VerwZustG, §§ 177 ff ZPO


Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage) wird als übergeordnetes Gesetz laufend ignoriert, warum?

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Eddy the Eagle):
Also ich bin bestimmt kein Reichsbürger...

Dann sollte man nicht mit deren wirren Argumenten um die Ecke kommen ...



Zitat (von Eddy the Eagle):
Art. 103 (1) GG Rn 31 (vgl. Kommentar zum GG, Mangold, Klein, Stark, 4. Auflage) wird als übergeordnetes Gesetz laufend ignoriert, warum?

Ganz einfach: weil irrelevant


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Abgesehen davon (volle Zustimmung für @ Harry) hat der Fragesteller nicht nur erhebliche Defizite in der Fähigkeit, Gesetze zu lesen, sondern er scheint auch die deutsche Sprache, hier bestimmte Vokabeln, die eigentlich ein Viertklässler verstehen sollte, nicht zu verstehen. Vielleicht erst einmal daran arbeiten? Und - rechtliches Gehör hat mit der Zustellungsproblematik so viel zu tun wie Bismarck mit den Preiselbeeren.

wirdwerden

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