Guten Tag,
ich möchte zusammen mit meiner Frau im Grundstück unseres Schuldners eine Zwangshypothek eintragen lassen. Mir ist nicht klar, ob ich das als Gütergemeinschaft oder als Bruchteilsgemeinschaft (je 1/2 Anteil) beantragen soll. Oder kann? Was wäre besser? Wo sind die Unterschiede?
Danke und Gruss,
JoKu
Zwangshypothek: Gütergemeinschaft vs. Bruchteilsgemeinschaft
16. Februar 2006
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Frage vom 16. Februar 2006 | 09:37
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 148x hilfreich)
Zwangshypothek: Gütergemeinschaft vs. Bruchteilsgemeinschaft
#1
Antwort vom 20. März 2006 | 13:10
Von
Status: Unbeschreiblich (50073 Beiträge, 17544x hilfreich)
Was hat die Eintragung einer Zwangshypothek mit Gütergemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft zu tun?
#2
Antwort vom 25. März 2006 | 16:48
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 148x hilfreich)
Ich habe diese Fragestellung aus dem Buch Zwangsvollstreckung – Anwaltsformulare. Dort gibt es einen Musterantrag für das Eintragen einer Zwangssicherungshypothek.
quote:
Bei mehreren Gläubigern:
Ich beantrage die Gläubiger in Erben-, Güter-, Bruchteilsgemeinschaft (z.V. zu je 1/2 einzutragen.
Nachdem ich noch ein wenig recherchiert habe, hatte ich mich in meinem Fall (meine Frau und ich sind Gläubiger) für die Variante Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 entschieden.
Leider kann ich nicht sagen, wie das Grundbuchamt reagiert hat, denn der Schuldner hat an dem Tag gezahlt, an dem ich den Brief ans Grundbuchamt geben wollte.
Gruss, JoKu
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