Zwangshypothek: Gütergemeinschaft vs. Bruchteilsgemeinschaft

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)
Zwangshypothek: Gütergemeinschaft vs. Bruchteilsgemeinschaft

Guten Tag,

ich möchte zusammen mit meiner Frau im Grundstück unseres Schuldners eine Zwangshypothek eintragen lassen. Mir ist nicht klar, ob ich das als Gütergemeinschaft oder als Bruchteilsgemeinschaft (je 1/2 Anteil) beantragen soll. Oder kann? Was wäre besser? Wo sind die Unterschiede?

Danke und Gruss,

JoKu




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50073 Beiträge, 17544x hilfreich)

Was hat die Eintragung einer Zwangshypothek mit Gütergemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 148x hilfreich)

Ich habe diese Fragestellung aus dem Buch Zwangsvollstreckung – Anwaltsformulare. Dort gibt es einen Musterantrag für das Eintragen einer Zwangssicherungshypothek.

quote:

Bei mehreren Gläubigern:
Ich beantrage die Gläubiger in Erben-, Güter-, Bruchteilsgemeinschaft (z.V. zu je 1/2 einzutragen.




Nachdem ich noch ein wenig recherchiert habe, hatte ich mich in meinem Fall (meine Frau und ich sind Gläubiger) für die Variante Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 entschieden.

Leider kann ich nicht sagen, wie das Grundbuchamt reagiert hat, denn der Schuldner hat an dem Tag gezahlt, an dem ich den Brief ans Grundbuchamt geben wollte.

Gruss, JoKu

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