Zwangsvollstreckung des Eigenheimes

22. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)
Zwangsvollstreckung des Eigenheimes

Liebe Forummitglieder,

welche Möglichkeiten bestehen, mein Eigenheim vor einer androhenden Zwangsvollstreckung zu schützen?

Die Zwangsvollstreckung ist noch nicht übermittelt oder ausgeübt worden.

Könnte ich mein Eigenheim derart verschulden, dass eine Zwangsvollstreckung uninteressant wäre?

Oder könnte ich mein Eigenheim auf mein(e) Kind(er) übertragen und mir Wohnrecht bis auf Lebenszeit einräumen?

Dies alles müsste nur sehr schnell geschehen.

Warum dies so ist, ist eine ziemlich lange Geschichte….

Danke euch allen für eure Hilfe.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> Könnte ich mein Eigenheim derart verschulden, dass eine Zwangsvollstreckung uninteressant wäre? <<

*lol* Schulden haben und noch mehr Schulden machen? Auf welchem Käsemond sind Sie denn aufgewachsen? Im übrigen könnten dann die neuen Gläubiger zwangsvollstrecken, daran haben Sie wohl nicht gedacht?

>> Oder könnte ich mein Eigenheim auf mein(e) Kind(er) übertragen und mir Wohnrecht bis auf Lebenszeit einräumen? <<

Wie sind denn die sonstigen Umstände? Insolvenz? Pfändung? Pfändungsvereitelung kann ganz schnell in die Strafbarkeit führen...

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ist das Eigenheim unbelastet oder wenig belastet? Wenn ja, wieso nehmen sie denn dann nicht einen Kredit auf, geben der finanzierenden Bank eine Grundschuld als Sicherheit und bezahlen ihre Gläubiger durch den Kredit. Oder verhandeln mit den Gläubigern Ratenzahlungen und bieten diesen als Sicherheit eine Grundschuld.

Das scheint mir der einzige Weg zu sein, um eine Zwangsvollstreckung mit anschließender Zwangsversteigerung auf legalem Wege zu verhindern.

Eine Übertragung an die Kinder mit Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts ist zwar eigentlich legal und möglich, aber wird die Zwangsvollstreckung nicht verhindern. Diese Übertragung ist nämlich anfechtbar. Und wenn es so offensichtlich ist, dann wird die Anfechtung auch mit Sicherheit erfolgen.

Dass mit dem Verschulden, sodass die Zwangsvollstreckung uninteressant wird, halte ich für schlicht und ergreifend nicht möglich, wenn man davon ausgeht, dass alles ordenltich ablaufen soll. Dann müsstest du dir nämlich wirklich Geld leihen. Entweder sind deine Schulden schon so erdrückend, dass du keinen Kredit bekommst und wenn nicht stellt sich die von mir eingangs gestellte Frage, wieso du das Geld dann nicht an deine Gläubiger zahlst, dass du dir leihst. Sollen Grundschulden nur zum Schein eingetragen werden, z.B. für Kinder oder sonstige, dann will ich nicht in deiner Haut stecken, wenn das rauskommt. Das kann nämlich wirklich strafrechtliche Konsequenzen haben. Zudem schützt es nicht davor, dass trotzdem eine Zwnagssicherungshypothek eingetragen wird und ein Gläubiger daraus die Zwangsversteigerung einleitet. Spätestens dann, wird rauskommen, dass die Grundschulden tatsächlich nicht valutieren. Das muss nämlich durch die Grundpfandgläubiger angegeben werden.

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#3
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank für eure Kommentare und wirkliche Hilfe
Mareike: nicht so übereifrig! Du kennst die Hintergründe nicht. Klar habe ich an die von Dir genannten Zwangsvollstreckung gedacht, daher auch die Überschrift.

Kurzform zur Aufklärung und zum besseren Verständnis:
Wir wollten ein Haus in einem anderen Ort zur Eigennutzung kaufen. Dieses Objekt erwies sich mit verschwiegenen erheblichen Mängeln im Wert eines sehr hohen Schaden (Keller + Dach undicht). Den Kaufpreis haben wir noch nicht entrichtet.
Wir streben eine Rückkaufabwicklung an (Gerichtlich).
Die Gegenseite führt einen Urkundenprozeß, hat diesen nun jüngst gewonnen und wird eine Zwangsvollstreckung umsetzen. Wir beantragen Aussetzung der Zwangsvollstreckung wegen Nachweisverfahren mittels vom Gericht bestellten Gutachter, daß die Mängel dem Verkäufer bekannt waren.

Wir können uns doch nicht auf die Straße setzten lassen, bis die eigenliche Sache geklärt ist? Oder doch?

Wir möchten uns nur schützen. Da es sehr schwer sein wird, wenn das andere aktuelle Haus weg ist...... und so weiter



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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bei der Konstellation hilft mein Vorschlag von Wegen Geld leihen und Gläubiger auszahlen ja nicht gerade weiter. Ich würde jetzt aber erstmal abwarten. Zunächst muss ja mal eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden. Das muss ja noch nicht bedeuten, dass gleichzeitig auch ein Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt wird. Und selbst wenn, dauert es bis zur Zwangsversteigerung noch einige Zeit und es gibt ggf. auch noch Schutzanträge die man innerhalb des Zwangsversteigerungsverfahren stellen kann.

Zudem sollte der Gläubiger vielleicht mal durch euren Anwalt, den ihr ja wahrscheinlich habt, mit aller Deutlichkeit auf die evt. entstehenden Schadenersatzansprüche hingewiesen werden, die entstehen, wenn das lediglich vorläufig vollstreckbare Urteil entweder in der Berufung oder im Nachverfahren aufgehoben wird.

Hier ist jetzt auch etwas Anwaltstaktik gefragt.

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#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

lassen sie sich von einem anwalt beraten, nötigen falls wechseln sie ihn. ein anwalt kostet zwar immer geld das man meint nicht zu haben, hilft aber einige tausende € zu sparen u. ggf. noch strafrechtlich verfolgt zu werden.

ich für meinen teil würde mich in der situation nicht auf hören sagen od. halbweisheiten aus irgendeinem internetforum verlassen!

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#6
 Von 
guest123-1792
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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