Hallo Leute,
Ich hab gegen einen Bußgeldbeacheid fristgerecht Widerspruch erhoben. Die Behörde hat darauf nicht reagiert und hat mir eine Ankündigung zur Zwangsvollstreckung geschickt. In dem Schreiben steht, dass der Busgeldbescheid seit dem 20.09 rechtskräftig sein. Laut Sendungsnachverfolgung ist mein Einwurfeinschreiben aber bereits am 17.09 dort eingegangen. Dieser würde doch die Rechtskraft zunächst verhindern.
Habe ich dabei was übersehen?
Würde sonst dort mal anrufen und fragen was das soll.
Viele Grüße
Zwangsvollstreckungsanordnung trotz Widerspruch erhalten
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Wann wurde er zugestellt
Der Widerspruch ist laut Sendungsnachverfolgung am 17.09 dort zugestellt worden.
Oder meinst du was anderes?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Gemeint ist die Einspruchsfrist und somit wann DU ihn erhalten hast !
Laut dem Schreiben ist der Bußgeldbescheid vom 03.09 und am 05.09 mit Postzustellurkunde zugestellt.
Gut möglich, dass sich das überschnitten hat. Diese Zwangsvollstreckungsandrohung ist automatisiert, einfach den Brief kopieren zzgl. des zustellungsnachweises und dort vorlegen.
Zitat:
Würde sonst dort mal anrufen und fragen was das soll.
Das würde ich machen...
Die Frau vom Amt hat gemeint, dass am 17.09 zwar ein Schriftstück eingegangen sei. Das dieses aber das gleiche sei, was schon in der Anhörung geschickt wurde. Also die Stellungnahme die ich damals abgegeben hatte.
Ich kann mir das zwar nur schwer vorstellen, aber ich scheine die Schriftstücke beim drucken vertauscht zu haben. Jedenfalls meinte Sie, dass dort nirgends drauf stehen würde, dass es ein Widerspruch oder Einspruch sei sondern nur, dass man Stellung nimmt. Daher wäre ja nie ein Widerspruch erhoben worden.
In dem Widerspruch den ich geschrieben (aber anscheinend nicht verschickt) habe, hatte ich noch rein geschrieben, dass hiermit Widerspruch erhoben wird und die gleichen Argumente aus der Anhörung verwendet. Nun weiß ich nicht, ob ich wirklich das falsche geschickt habe.
Muss sowas nicht ausgelegt werden und kann als Widerspruch angesehen werden?
Viele Grüße
Zitat:Muss sowas nicht ausgelegt werden
Ja
Zitat:und kann als Widerspruch angesehen werden?
Das hängt davon ab, was denn nun genau in dem Schreiben gestanden hat.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
11 Antworten