abgabenachricht amtsgericht

4. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
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Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)
abgabenachricht amtsgericht

hallo.

vielleicht kann mir jemand helfen. ich habe ein schreiben von einem amtsgericht a bekommen, dass meine sache an das amtsgericht b (an meinem wohnort) abgegeben wurde. ich zitiere "... in der oben genannten mahnsache wurde am .....2006 von ihnen widerspruch erhoben. die voraussetzungen für die abgabe des verfahrens liegen nunmehr vor....."

ich würde ganz gern wissen was das nun genau bedeutet. ich habe damals widerspruch eingelegt und mich mit dem gläubiger aussergerichtlich auf eine ratenzahlung geeinigt. es gab immer schriftwechsel zwischen mir und dem gläubiger. erst mitte 2008 konnte ich dann meine raten nicht mehr leisten und habe dem gläubiger das so mitgeteilt und ein vergleichsangebot unterbreitet. seit diesem tag habe ich nichts mehr von dem gläubiger gehört. bis gestern dieses schreiben kam. verjährt ist das ganze ja noch nicht, da ich bis mitte 2008 ja bezahlt habe und auch 2006 eine anerkenntnis unterschrieben hatte, allerdings nicht beglaubigt. denn ich habe denen ja auch immer erklärt das ich zurückzahlen möchte und es bei mir halt lediglich um die ratenhöhe geht. ging auch immer alles wunderbar, man konnte sich immer irgendwie einigen. nur als dann auf mein vergleichsangebot nichts mehr kam, dachte ich, sie verzichten. immerhin habe ich anderthalb jahre überhaupt nichts von denen gehört. ich weiß auch nicht, ob das amtsgericht a das unabhängig vom gläubiger gemacht hat und das damit nichts zu tun hat.

was ich jetzt wissen wollte, was erwartet mich jetzt mit dieser abgabenachricht?

wäre es sinnvoll von mir aus auf mein amtsgericht zuzugehen oder sollte ich erstmal warten ob die mich anschreiben. ich möchte ja nicht, dass da ein beamter plötzlich bei mir aufkreuzt. denn ich bin ja gewillt die offene summe zu zahlen. nur denke ich mir ganz ehrlich, wer sich anderthalb jahre nicht rührt, braucht oder will sein geld nicht. und wenn man eh knapp bei kasse ist, werde ich denen auch nicht hinterher laufen. ich war immer freundlich und habe immer versucht angebote zu machen, war immer offen und ehrlich und habe bis auf wenige male immer die ratenvereinbarung eingehalten. es wurde auch nie gedroht seitens des gläubigers... von daher weiß ich jetzt nicht was mich überhaupt erwartet oder ob dieses schreiben eher formsache ist. keine ahnung.

danke für hinweise und tipps.

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-- Editiert am 04.03.2010 10:38

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 106x hilfreich)

Der Gläubiger betreibt offenbar das seinerzeit eingeleitete gerichtliche Mahnverfahren weiter.

Das bedeutet, dass nunmehr ein ordentlicher Prozess vor dem Amtsgericht, von dem Sie Post erhalten haben, über dessen vermeintliche Ansprüche geführt wird.

Der Gläubiger hat jetzt erst einmal seinen vermeintlichen Anspruch schriftlich zu begründen. Die Anspruchsbegründung wird IHnen durch das Gericht zugestellt. Ihnen wird dann wiederum Gelegenheit gegeben, hierauf zu erwidern.

Warten Sie jetzt also einfach ab, bis Sie Post vom Amtsgericht bekommen und gehen Sie dann zum Anwalt und lassen sich vertreten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

aha. okay. denn es war immer mein bestreben das mit dem gläubiger aussergerichtlich zu lösen und ging auch immer! wenn sich aber jemand anderthalb jahre nach meinem angebot überhaupt nicht mehr meldet.... kann man da nicht etwas machen? immerhin hat ja der gläubiger auch eine schadens- bzw. kostenminderungspflicht und (ich weiß nicht wie sich das rechtlich genau nennt) wenn sich jemand ewig nicht meldet und plötzlich meint, seine forderung wieder fortzuführen. es handelt sich um einen nicht komplett zurückgezahlten dispo bei der commerzbank in höhe von damals 3000,- den ich monatlich in kleinen raten zwischen 50 und 100 euro zurükzahlen wollte bis es nicht mehr ging. ich war dann glaube bei 2000 euro angelangt und habe denen einen vergleich von 200 sofort angeboten und erklärt ich gehe zur schuldnerberatung. darauf hin kam eben anderthalb jahre gar nichts, nicht mal eine ablehnung des vergleichsangebotes. für mich ist das natürlich viel geld, für eine bank allerdings penuts. in meiner heutigen situation wäre ich halbwegs in der lage die raten wieder aufzunehmen.ein wenig mehr kommunikation hätte da aufklärung geschafft. wenn natürlich jemand kaum geld hat wird er den gläubiger ja nicht gerade bedrängen zahlen zu dürfen, daher habe ich mich nach meinem angebot auch nicht noch mal gemeldet. war das ein fehler?

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-- Editiert am 04.03.2010 11:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
nur denke ich mir ganz ehrlich, wer sich anderthalb jahre nicht rührt, braucht oder will sein geld nicht.


Das sieht der Gesetzgeber aber anders und hat die regelmäßige Verjährung auf 3 Jahre zum Jahresende festgelegt.

quote:
immerhin hat ja der gläubiger auch eine schadens- bzw. kostenminderungspflicht


Wieso, er hat doch nach der ursprünglichen Forderung schon einer Ratenzahlung zugestimmt, der du dann nicht ordentlich nachgekommen bist. Wie viele Brücken soll ein Gläubiger dir denn noch bauen müssen, damit du endlich deine Schulden zahlst?

quote:
war das ein fehler?


Ja, weil du dann den jetzigen Ärger nicht hättest.

quote:
in höhe von damals 3000,- den ich monatlich in kleinen raten zwischen 50 und 100 euro zurükzahlen wollte


Bei 50 EUR/Monat sind das ja schon mal 5 Jahre. Legt man jetzt noch die (niedrigen) gerichtlichen Zinssätze von "5 Prozentpunkte über Basiszinssatz" dazu, sind das also noch mal irgendwo zwischen 30 und 50% Zinsen auf 5 Jahre, d.h. du hättest dann noch mal 900 - 1500 EUR mehr abzuzahlen, was dann noch mal 2 Jahre dauern würde. Der Gläubiger müßte also 7 Jahre (!) auf sein Geld warten. Und selbst das hast du nicht einhalten können.
Aber natürlich ist nun der Gläubiger schuld, wenn der Schuldner alles verbockt...

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

nein, das habe ich nicht gesagt, dass der gläubiger schuld ist. und wirf mir bitte nicht unterschwellig vor, ich wolle mich drücken oder die schuld bei anderen suchen! warst du schon mal in not oder wusstest nicht weiter? du urteilst hier über mich und weißt überhaupt nicht wie diese schulden zustande gekommen sind. immer mit dem finger auf andere zeigen... super!

nur würde ich als gläubiger nicht anderthalb jahre untätig sein wenn ich meine forderung geltend machen möchte und einen willigen schuldner vor mir habe. die hätten ja in irgend einer weise auf mein angebot eingehen können. und wenn es eine ablehnung gewesen wäre. das wäre immerhin eine antwort gewesen. dann hätte man weiter sehen müssen. vor allem ist es mir unklar, da es immer eine einigung gab, ich immer kommuniziert habe und es immer recht unproblematisch eine lösung gab.

du hast die rechnung mit 50 euro gemacht, die meiste zeit habe ich aber mehr bezahlt.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
du urteilst hier über mich und weißt überhaupt nicht wie diese schulden zustande gekommen sind


Das muß ich auch gar nicht wissen; entscheidend ist doch, daß der Gläubiger dir erstens schon eine Ratenzahlung zugebilligt hat und dann auch noch so nett war, nachdem du diese nicht eingehalten hast, nicht sofort den Gerichtsvollzieher zu schicken, sondern noch ganze anderthalb Jahre zu warten. Und das wirfst du ihm nun quasi auch noch vor?

*Deswegen* urteile ich über dich, weil das ja nun auch ein selten realitätsfremdes Denkkonstrukt ist.

Es wäre dir also lieber gewesen, der Gläubiger hätte dich schon vor anderthalb Jahren vor Gericht gezogen, anstatt dir die Chance zu lassen, deine Finanzen wieder in den Griff zu bekommen und die Zahlungen wieder aufzunehmen? Das kannst du nicht im Ernst behaupten ohne rot zu werden, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

nein, ich bin der meinung, es hätte nach meinem vergleichsangebot irgend eine reaktion kommen müssen. ablehnung, zustimmung, gegenangebot irgendwas in der art. wenn das verhandeln schwierig gewesen wäre okay, aber es kam ja immer eine reaktion und es gab auch immer eine positive einigung. es wurde mir auch nie die aufnahme des verfahrens angedroht, es ging alles über die mahnabteilung der bank. zumal sie ja auch einkommensnachweise von mir hatten, woraus hervor ging, dass es eben nur mit 100 euro abzuzahlen ist. aber durch dieses stillschweigen diese lange zeit jetzt, sind ja wieder gebühren und zinsen entstanden. und genau die hätte man umgehen können. ich habe ja alles andere auch gelöst, da hätte ich mit denen auch irgend einen deal aushandeln können.

mir war jetzt an der angelegenheit nur wichtig, was diese abgabenachricht überhaupt bedeutet und womit ich zurechnen habe, oder halt auch nicht. die summe ist nun mal da, ich habe von anfang an dazu gestanden und da werde ich sie auch abzahlen. das ist überhaupt nicht das thema.

auch wenn der gläubiger sein geld zu bekommen hat, muss er sich genau so wie ich als schuldner auch, sich an gewisse gesetze halten. daher weiß ich nicht, wenn dem mahnbescheid 2006 widersprochen wurde, bis mitte 2008 alles gütlich aussergerichtlich geregelt wurde, teile abbezahlt sind, wie dann das gerichtliche verfahren erst 2008 einfach so wieder aufgenommen werden kann. ich war halt der meinung, nach meinem widerspruch hat der gläubiger auch eine frist das ganze entweder fallen zu lassen oder weiter zu führen in dem er dem gericht die forderung nachweist. das das bis jetzt möglich sein soll war mir halt neu.
ich wills nur genau wissen, mich aber nicht vor der zahlung drücken.

es haben immer beide partein gewissen rechte und pflichten.

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-- Editiert am 05.03.2010 16:10

-- Editiert am 05.03.2010 16:13

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

habe heute post vom gericht erhalten. ich muss mit dem kauderwelsch erstmal zum anwalt...
jedenfalls ist die gesamtforderung inzwischen nur noch 1080,- zuzüglich der gebühren die wahrscheinlich jetzt halt im moment noch dazu kommen. ich habe also schon von 3200,- einen großen teil abbezahlt. da hätte man doch ech ne andere lösung finden können als das nach anderthalb jahren stillschweigen übers gericht gehen zu lassen. immerhin ist die bereits getilgte summe und meine stetige offene und freundliche kommunikation ja ein indiz dafür, dass ich willens bin/war und auch gelder geflossen sind. habe damals bewusst immer unter dem vermerk, nur zur verrechnung mit hauptforderung meine raten überwiesen, damit mich die zinsen nicht auffressen.

im grunde hat sich jetzt die frage mit der abgabenachricht erübrigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
aber durch dieses stillschweigen diese lange zeit jetzt, sind ja wieder gebühren und zinsen entstanden. und genau die hätte man umgehen können


Nein, die sind durch deine Nichtzahlung entstanden. Die hättest du durch Zahlung umgehen können. Oder konntest du wirklich anderthalb Jahre lang keinen Cent zahlen?

Ich will nicht darauf herumreiten, weil deine Frage ja eine andere war, aber da du permanent darauf herumreitest, daß eigentlich der Gläubiger schuld sei, möchte ich das auch nicht so stehen lassen.

quote:
ich war halt der meinung, nach meinem widerspruch hat der gläubiger auch eine frist das ganze entweder fallen zu lassen oder weiter zu führen


Ja, aber wenn das genau so funktionieren würde, würde jeder Schuldner nach dem Mahnbescheid widersprechen, dann mal ein paar EUR zahlen, um seine "Kooperationsbereitschaft" zu demonstrieren und dann die Zahlung einstellen und der Gläubiger müßte wieder von vorn beginnen. Daß das Schuldnern so passen würde, ist mir klar, aber das Leben ist halt kein Wunschkonzert. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

ja sicher, aber es gibt ja auch strittige forderungen. und da ist das für den vermeintlichen schuldner die einzige möglichkeit sicher erstmal zu wehren, indem er widerspruch einlegt. und ich war der meinung dann hat der gläubiger die möglichkeit durch vorlage von beweisen das verfahren weiter zu führen. was ja sein gutes recht ist. aber ich war der meinung, es gibt auch hier fristen. in meinem falle hat sich der gläubiger aber mit mir auf eine aussergerichtliche sache geeinigt. hätte er natürlich nicht müssen, hätte ja klagen können.
stell es dir doch mal anders vor. jemand hat bei dir schulden, du siehst er bemüht sich, er zahlt auch nach kräften und irgendwann sagt er, du hör mal, ich habe kein geld mehr, ich biete dir betrag x an als vergleich. würdest du dann anderthalb jahre nichts von dir hören lassen und dem schuldner nicht mal auf sein angebot antworten?
andersherum du hast schulden bei einem freund, zahlst, kummunizierst mit ihm und findest immer eine tolle lösung die für beide seiten akzeptabel ist. dann plötzlich merkst du, du bist finanziell am ende und machst deinem freund ein angebot als vergleich. und ein bekannter meldet sich einfach nicht mehr. er sagt weder ja noch sagt er nein. denkst du dann nicht auch, pfff, der will wohl mein geld nicht?
normalerweise ist es so üblich, wenn ICH von jemandem etwas will, dann melde ICH mich bei dem jenigen.
ich bin selbstständig und wenn ich eine offene kundenzahlung habe, dann bin ich erst noch friedlich, penedriere dann aber den kunden bis er zahlt und wiege dann auch anhand forderungshöhe ab, ob ich mit einem mahnbescheid und den verauslagten kosten nicht mit dem schinken nach der bratwurst werfe.

die summe die errechnet wurde ist die gesamtsumme inkl. aller gebühren die bis zum tag der abgabe ans gericht angefallen sind. dazu kommen zinsen oder gebühren die seit dem entstehen. da ich immer die hauptforderung getilgt habe, ist die summe schneller kleiner geworden. sonst hätte ich ja erstmal nur zinsen gezahlt und nur wenig getilgt. von daher ist der streitwert gerade für eine bank lächerlich. zumal die ja zuvor auch mit einer sehr ordentlichen summe meinerseits gearbeitet haben.
ich habe damals mit allen gläubigern einen guten deal aushandeln können. alle haben auf meine angebote zumindest reagiert und das durchweg überraschend positiv. es sind inzwischen auch fast alle forderungen getilgt. deswegen finde ich, muss man sich wegen einer restforderung von 1080,- nicht noch vor gericht begeben.

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-- Editiert am 07.03.2010 17:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
kummunizierst
penedriere


Mal so nebenbei, wieso kommunizierst du eigentlich so penetrant Fremdworte, wenn du sie nicht mal annähernd schreiben kannst? Schreib doch "verhandeln" und "nachdrücklich sein", das kriegst du sicher besser hin.

quote:
hätte er natürlich nicht müssen, hätte ja klagen können.


Du hättest dich ja auch verklagen lassen können, wenn du so permanent darauf herumreitest, daß die Forderung gar nicht bewiesen sei.

quote:
aber ich war der meinung, es gibt auch hier fristen.


Das hat man dir hier im Thread ja nun schon erklärt, oder?

quote:
von daher ist der streitwert gerade für eine bank lächerlich


Die haben sicher mehr als einen säumigen Zahler, und bei 1000 Leuten à 1080 EUR ist das dann nicht mehr "lächerlich". Die Masse macht's.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 188x hilfreich)

entschuldigung, wenn ich mich vertippt habe! möglich, dass dir das nicht passiert. so wie du schreibst, versuchst du andere für dumm hinzustellen, nur weil sie vielleicht eine andere auffassung haben, bestimmte gesetze nicht verstehen oder fehlinformationen erhalten haben.
und wenn man sich vertippt, hat das weder etwas mit meiner intelligenz zu tun noch mit der sache. anstatt normale aussagen und tipps zu bekommen wird man hier noch für blöd gehalten. es ist nun mal nicht jeder juristisch so bewandert, dass er alles im alleingang geregelt bekommt. auch du irrst dich, machst fehler und bist auf vielen gebieten unwissend. und ich sehe das nicht als schande an, denn dafür sind foren beispielsweise da.

anstatt spitzen zu verteilen und den anderen zu maßregeln und als dumm hinzustellen, wären mal wirklich zielführende hinweise und diskussionen angebracht. man kann auch auf einem normalen niveau diskutieren.

wenn du wieder ganz viele tippfehler entdeckt haben solltest, dann freu dich, druck sie aus und häng sie dir übers bett. wer weiter nichts zu tun hat... pfff
sehr armselig!

so eine arrogante art, widerlich!

tschüss

-- Editiert am 11.03.2010 15:47

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