Hallo an alle
ich habe mal zwei Fragen:
Wie lange muss die Frist zwischen der Zustellung einer Vorladung und dem Gerichtsverfahren sein?
Er ist der Beklagte und findet das etwas kurz. Man muss sich ja einen Anwalt suchen und der muss doch auch Zeit haben sich in den Fall ein zu arbeiten?
Strafbefehl kam im Januar (Widerspruch fristgemäß eingelegt)
Vorladung geschrieben am 09.03.2011
Zustellung am 15.03.2011
Verhandlung am 22.03.2011
Falls er keinen Anwalt will:
Nach § 147 Stpo ist
Dem Beschuldigten, der keinen Anwalt hat, sind nunmehr auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen
Dazu hat er dann doch wegen der kurzen Frist gar keine Möglichkeit mehr?
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" Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-) "
angemessene Frist Vorladung Gerichtstermin
16. März 2011
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Frage vom 16. März 2011 | 23:00
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
angemessene Frist Vorladung Gerichtstermin
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#1
Antwort vom 17. März 2011 | 08:11
Von
Status: Schüler (171 Beiträge, 70x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie lange muss die Frist zwischen der Zustellung einer Vorladung und dem Gerichtsverfahren sein? <hr size=1 noshade>
Mindestens eine Woche zwischen Zustellung der Ladung und dem Tag der Hauptverhandlung. Die Ladungsfrist wurde hier tatsächlich nicht eingehalten.
Gem. § 217 Abs. 2 StPO kann der Angeklagte bis zum Beginn der Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung verlangen.
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""
#2
Antwort vom 17. März 2011 | 08:36
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Ja, die Ladungsfrist ist in der Tat nicht eingehalten, da der Zustellungstag und der Tag der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Wochendfrist nicht mitgerechnet werden.
Wenn Ihnen der Termin zu kurzfristig ist, dann schreiben Sie an das Gericht, dass Sie unter Verweis auf § 217 II StPO
die Aussetzung der Verhandlung verlangen.
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"justice"
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