Ein Streitfall im Verbraucherrecht
Güteverhandlung mit Vergleichsvorschlag
Kläger lehnt ab.
Weiter soll im schriftlichen Verfahren entschieden werden.
Der Richter fordert noch Akten vom Staatsanwalt an und fragt ob anschließend im Schriftlichen Verfahren Entschieden werden soll.
Der Kläger beantragt die mündliche Verhandlung.
Was passiert jetzt :
Gibt es neue Schriftsatzfristen oder wie geht sowas weiter. ??
Der Kläger hatte einfach den Eindruck das die Sachen nicht richtig dargestellt wurde.
Angelika
antrag auf mündliche Verhandlung
16. April 2008
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Frage vom 16. April 2008 | 11:34
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 22x hilfreich)
antrag auf mündliche Verhandlung
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