darf ich Gespräche mit der Polizei aufzeichnen?

30. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
jh60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
darf ich Gespräche mit der Polizei aufzeichnen?

Situation: Ich werde auf der Straße auf einmal von Polizisten umzingelt, die auf mich einreden und ich drücke beim Smartphone bei Audio-Aufnahme auf "Start!". Der Anführer droht mir mit einer Strafanzeige, weil das ein privates Gespräch sei (ich führe mit der Polizei doch grundsätzlich kein privates und vertrauliches Gespräch), und damit, das Smartphone zu konfiszieren. Hat er das Recht dazu?

Hinterher sagen die doch wieder von allem das Gegenteil und für einander aus.

Was mach ich denn dann? Was sind meine Optionen?

Manche Polizisten tragen jetzt ja so eine Steadycam vor der Brust.
Wann ist die eingeschaltet? Wenn sie grün oder wenn sie rot anzeigt?

Alternative Situation: Ich bin zu einer Zeugenaussage oder zur Aufnahme meiner Aussage in der "Wache" oder im Kommissariat, und ich möchte ebenfalls das Gespräch aufnehmen, weil ja nie exakt das zu Protokoll genommen wird, was ich sage. Darf ich das dann aufnehmen? Warum bzw. warum nicht?
Bei einem solchen Versuch wollte mich ein Polizist in der "Wache" schon mal zu Boden werfen / drücken und mir Handschellen anlegen. Mir half nur, dass ich dann sehr laut um Hilf rief.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16422 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von jh60):
Hat er das Recht dazu?
Ja, du hast nicht das Recht, ohne deren Einwilligung, das Gespräch aufzunehmen.

Zitat (von jh60):
Darf ich das dann aufnehmen?
Nein, nicht ohne die Erlaubnis der Gegenseite.

Zitat (von jh60):
warum nicht?
Weil die Gegenseite keine Einwilligung dazu gegeben hat.

Zitat (von jh60):
weil ja nie exakt das zu Protokoll genommen wird, was ich sage.
Unsinn

Google mal z.B. nach: AG München AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15840 Beiträge, 9085x hilfreich)

Zitat (von jh60):
Hat er das Recht dazu?

Ja. Denn das Gespräch ist "nicht-öffentlich".
Es ist zwar nicht privat (weil die Polizei ja nicht als Privatperson agiert), aber es ist auch nicht öffentlich gesprochen (z.B. auf einer Veranstaltung, wo der Polizeipräsident eine Rede hält). Und alles was nicht öffentlich gesprochen wird, darf man im Regelfall nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufnehmen.


Zitat (von jh60):
Was mach ich denn dann? Was sind meine Optionen?

Gar nichts sagen. Wenn nichts gesagt wird, kann man sich Aufnahmen sparen.

Zitat (von jh60):
Alternative Situation: Ich bin zu einer Zeugenaussage oder zur Aufnahme meiner Aussage in der "Wache" oder im Kommissariat, und ich möchte ebenfalls das Gespräch aufnehmen .... Darf ich das dann aufnehmen? Warum bzw. warum nicht?

Gleicher Grund wie oben.

Zitat (von jh60):
weil ja nie exakt das zu Protokoll genommen wird, was ich sage.

Man muss doch nachher sowieso unterschreiben, ob das Protokoll richtig ist - dann unterschreibt man halt nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 18x hilfreich)

(Unfug editiert)


Den Dritten Teil der Geschichte halte ich für genau das. Eine Geschichte.


-- Editiert von Moderator am 30. Oktober 2023 17:57

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