drohende Zwangsvollstreckung notwendig, wenn ich Baugrundstücke bereits vergeblich angeboten habe?

2. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
abendrot1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
drohende Zwangsvollstreckung notwendig, wenn ich Baugrundstücke bereits vergeblich angeboten habe?

Allen erst einmal einen guten Tag!
Mein Problem sieht so aus: Ich habe in auswegsloser Situation einem Hausverkauf an meinen Ex-Partner zugestimmt und mich auch auf eine Restschuld eingelassen, die vertraglich festgehalten wurde, allerdings nicht in einem Festbetrag. Die ungefähre Schuldsumme beträgt 37000 DM! Die Schuldsumme wurde auf 3 Jahre gestundet, die Stundung ist abgelaufen, der Kredit gekündigt.
Meinem Ex-Partner habe ich diverse Male als Schuldausgleich Baugrundstücke angeboten, was er jedoch ablehnte. Jetzt bekomme ich mit Fristsetzung zum 15.06.05 die Zahlungsaufforderung von seinem Anwalt.
Da ich Erwerbsunfähigkeitsrentnerin bin, meine Rente unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, bin ich in dieser Hinsicht mittellos. Es droht jetzt also die Zwangsvollstreckung in die bereits schon angebotenen Baugrundstücke, die mein einziger wertmäßiger Besitz sind. Andere pfändbare Güter besitze ich nicht.
Ist eine Zwangsvollstreckung überhaupt notwendig, wenn ich die Baugrundstücke bereits vergeblich angeboten habe?
Außerdem hat der gegnerische RA eine Schuldsumme von 40000 DM entsprechend 20.451,68 Euro angenommen, was ja auch nicht zutreffend ist.
Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich, wer kann mir helfen?
Vielen Dank!
abendrot1

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ist eine Zwangsvollstreckung überhaupt notwendig, wenn ich die Baugrundstücke bereits vergeblich angeboten habe?

Wenn Sie Geld schulden, müssen Sie auch Geld leisten. Warum sollte der Gläubiger sich auf "Naturalien" einlassen müssen (deren Marktwert er u.U. gar nicht einschätzen kann)?

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#2
 Von 
abendrot1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich, Sie haben schon Recht. Jedoch habe ich keine Möglichkeit, eine Geldleistung zu erbringen, da ich mit meiner kleinen Rente weit unterhalb der Pfändungsfreigrenze liege und beim besten Willen nichts mehr für Ratenzahlungen übrig habe. Bei der Höhe der Schuldsumme sind 20 Euro/Monat an Ratenzahlungen vollkommen unangemessen und grenzen ja schon an eine Lächerlichkeit. Deswegen habe ich doch schon die Grundstücke als einziges vorhandenes wertmäßiges Vermögen angeboten.
Der Wert der Grundstücke ist über die Gemeinde feststellbar, die den Quadratmeter-Preis für Bauland in der Region weiß. Es handelt sich um ein großes Grundstück von über 3000 qm. Mehr als das habe ich doch nicht....
abendroth1

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mehr als das habe ich doch nicht.

Deswegen wird es ja auch zwangsversteigert.
Dann tragen auch korrekterweise Sie (und nicht der Gläubiger) das Risiko, den geschätzten Marktwert nicht realisieren zu können.

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