A beantragt gegen B eine einstweilige Verfügung.
Die einstweilige Verfügung gegen B wird vom Gericht erlassen.
Da B gegen die einstweilige Verfügung verstößt beantragt A gegen B ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Das Gericht hört B an, kommt aber dem Antrag des A nach und verhängt ein Ordnungsgeld.
Kann der A (!) jetzt noch seinen Antrag hinsichtlich des Ordnungsgeldes zurücknehmen und somit das Ordnungsgeld wieder aus der Welt zu schaffen?
einstweilige Verfügung - Ordnungsgeld
12. Mai 2006
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Frage vom 12. Mai 2006 | 16:57
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
einstweilige Verfügung - Ordnungsgeld
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#1
Antwort vom 12. Mai 2006 | 17:42
Von
Status: Student (2139 Beiträge, 385x hilfreich)
Nach meiner Kenntnis erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsmittels von Amts wegen. Eine Antragsrücknahme dürfte deshalb unbeachtlich sein, führt deshalb wohl nicht dazu, daß die Vollstreckung unzulässig wird. Dies erscheint auch folgerichtig, denn schließlich wird das Ordnungsmittel verhängt, um `Ungehorsam´ zu ahnden.
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