eröffnung hauptverhandlung

24. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
superheld
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)
eröffnung hauptverhandlung

hallo

ich habe heute eine ladung zu meiner hauptverhandlung bekommen. das gegen mich ermittelt wurde ist mir neu. ich hatte keine gelegenheit stellung zu nehmen. ebenso sind keine zeugen oder beweismittel angegeben. das doch ein spass oder?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sind Sie überhaupt als Angeklagter geladen oder vielleicht als Zeuge?

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Falls Sie Angeklagter sind, muß Ihnen nach § 163a StPO Gelegneheit zur Aussage gegeben worden sein.

Und selbst, wenn das nicht passiert ist, bekommt man vor der Ladung zur HV eine Anklageschrift, und die Möglichkeit nach § 201 StPO Einwendungen geg. die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen.

Das beides "vergessen" wurde ist kaum vorstellbar, da es auch in der Akte vermerkt wird, will heißen: Ein Richter würde keine HV eröffnen, wenn dem Angeklagten keine Anklageschrift zugestellt worden ist, bzw. es versucht wurde. Aber wenn die Ladung Sie erreicht hat, hätte auch die Anklageschrift Sie erreichen müssen, wenn Sie nicht zwischenzeitl. z.B. umgezogen sind.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
superheld
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)

ist aber so. ich habe weder anklageschrift noch wiederspruchsmöglichkeiten etc. laut diesem brief aber habe ich wiederspruch abgegeben (geht aus einer kleinen notiz unten rechts hervor).

das wäre nicht das erste mal ... zuletzt wurde ich für eine sache bestraft deren strafe bereits beglichen wurde. das hat mir 600 dm noch gekostet ...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann bleibt nur die direkte Nachfrage beim Gericht.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
superheld
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)

hab ich auch gemacht. da auf dem zettel ja steht "..ladung .. wenn wiederspruch eingelegt..." (unten rechts kleingedruckt. demnach habe ich ja einen eingelegt. den möchte ich nun sehen .. *gespanntbin =)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
superheld
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 5x hilfreich)

so, heute nun der brief vom freitag nochmal. selbe aufforderung. das doch offensichlich das da was schief läuft.

wie ist das nun. wenn ich viel geld hätte und einen entsprechend teuren anwalt, müsste das verfahren fallen gelassen werden weil man sich nicht an die rechtlichen lienien gehalten hat oder?

was muss ich tun / kann ich tun um den herren politikern mit ihren verbündeten (hier richter - wo ist die gewaltenteilung??? berlin setzt poliozisten und richter ein, also KEINE demokratie oder???...) einen denkzettel zu verpassen.

die anklage ist zudem sowqieso haltlos da ich seit jahren meinen führerschein habe und der benannte zeuge, ein bullizist, mich wegen eines anderen falles nach meiner führerscheinwiedererteilung vernommen hat.

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