Hallo, liebe Forumsgemeinde,
angenommen, das Urteil eines Amtsgerichtes würde eine falsche Berechnung enthalten, dürfte die verurteilte Beklagtenseite dieses dann nach § 319 Abs. 1 ZPO korrigieren lassen?
Meine hypothetische Frage wäre, wie eine solche Korrektur dem Gericht angezeigt werden müsste, ohne gleich das Rechtsmittel der Berufung zu wählen?
Viele Grüße
BenTo92
falsche Berechnung im Urteil des Amtsgerichts
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



Welche Berechnung ist denn falsch?
Die aus dem Urteil oder die Kostenfestsetzung für das Verfahren?
ZitatWelche Berechnung ist denn falsch? :
Die aus dem Urteil oder die Kostenfestsetzung für das Verfahren?
Die Berechnung aus dem Urteil ist falsch.
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Für die Antwort auf die Frage wäre schon wichtig zu wissen, um was für Fehler es geht. Ob er in der Entscheidungsformel steht, in der Urteilsbegründung (Entscheidungsgründe) oder ein einfacher Schreibfehler ist, wofür ein Berichtungsantrag genügen oder ob Berufung eingelegt werden müßte.
ZitatFür die Antwort auf die Frage wäre schon wichtig zu wissen, um was für Fehler es geht. Ob er in der Entscheidungsformel steht, in der Urteilsbegründung (Entscheidungsgründe) oder ein einfacher Schreibfehler ist, wofür ein Berichtungsantrag genügen oder ob Berufung eingelegt werden müßte. :
Der Berechnungsfehler steht in der Entscheidungsformel. Es wird wohl ein Schreibfehler sein, da die Summe in der Urteilsbegründung nicht näher erläutert wird und auch mathematisch nicht nachvollzogen werden kann.
Unter "Entscheidungsspruch" verstehe ich den ausgeurteilen Betrag.
Also weichen der Urteilsspruch und die Begründung voneinander ab ?
Wenn der Urteilspruch geringer als beantragt ist würde dies bedeuten daß der Klage nur teilweise stattgegeben wurde. Dazu müßte sich in der Begründung etwas finden oder wurde die Klagforderung während des Verfahrens ermäßigt ? Was stehen denn im Protkoll der letzten mündlichen Verhandlung für Antragssummen ?
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