falsche Berechnung im Urteil des Amtsgerichts

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
BenTo92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Berechnung im Urteil des Amtsgerichts

Hallo, liebe Forumsgemeinde,

angenommen, das Urteil eines Amtsgerichtes würde eine falsche Berechnung enthalten, dürfte die verurteilte Beklagtenseite dieses dann nach § 319 Abs. 1 ZPO korrigieren lassen?

Meine hypothetische Frage wäre, wie eine solche Korrektur dem Gericht angezeigt werden müsste, ohne gleich das Rechtsmittel der Berufung zu wählen?

Viele Grüße
BenTo92

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7097 Beiträge, 1479x hilfreich)

Welche Berechnung ist denn falsch?

Die aus dem Urteil oder die Kostenfestsetzung für das Verfahren?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
BenTo92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Welche Berechnung ist denn falsch?

Die aus dem Urteil oder die Kostenfestsetzung für das Verfahren?


Die Berechnung aus dem Urteil ist falsch.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Für die Antwort auf die Frage wäre schon wichtig zu wissen, um was für Fehler es geht. Ob er in der Entscheidungsformel steht, in der Urteilsbegründung (Entscheidungsgründe) oder ein einfacher Schreibfehler ist, wofür ein Berichtungsantrag genügen oder ob Berufung eingelegt werden müßte.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
BenTo92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für die Antwort auf die Frage wäre schon wichtig zu wissen, um was für Fehler es geht. Ob er in der Entscheidungsformel steht, in der Urteilsbegründung (Entscheidungsgründe) oder ein einfacher Schreibfehler ist, wofür ein Berichtungsantrag genügen oder ob Berufung eingelegt werden müßte.


Der Berechnungsfehler steht in der Entscheidungsformel. Es wird wohl ein Schreibfehler sein, da die Summe in der Urteilsbegründung nicht näher erläutert wird und auch mathematisch nicht nachvollzogen werden kann.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Unter "Entscheidungsspruch" verstehe ich den ausgeurteilen Betrag.
Also weichen der Urteilsspruch und die Begründung voneinander ab ?
Wenn der Urteilspruch geringer als beantragt ist würde dies bedeuten daß der Klage nur teilweise stattgegeben wurde. Dazu müßte sich in der Begründung etwas finden oder wurde die Klagforderung während des Verfahrens ermäßigt ? Was stehen denn im Protkoll der letzten mündlichen Verhandlung für Antragssummen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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