Hallo liebe Community,
zu aller erst einmal wünsche ich euch frohe Ostern!
ein Freund von mir befindet sich in einer recht komplizierten Situation.....die nicht ganz so einfach zu beschreiben ist. Zum einen würde der komplette Sachverhalt, aufgrund seiner komplexität, Seiten füllen und zum anderen wird wohl auch ein "grobes Zusammenfassen" der ganzen Situation nicht im Ansatz gerecht.
Doch Ich versuche es mal so kompakt wie nur irgendmöglich zu formulieren, zumindest diesen Teil dieser konfusen Geschichte:
zum einen , und darauf zielen auch meine anschließende Fragen ab, geht es um einen Gewaltschutzantrag der im Zuge einer Scheidung von der Ehefrau gegen den Ehemann gestellt wurde. Hier bekam der Ehemann aus heiterem Himmel Post von dem Anwalt der Ehefrau und vom jeweiligen Amtsgericht. Darin wird im vorgeworfen die Ehefrau in der Ehe zum Sex gezwungen zu haben, es geht also um Missbrauch in der Ehe und dass dieser desöfteren verbal und körperlich gewalttätig wurde , auch, dass er die psysche seiner Frau gebrochen und somit die Situation zu seinen Gunsten ausgenutzt hätte.
Dieses Schreiben ging dem Ehemann zu und dieser hatte nur ungefähr ca. 3-4 Tage um sich diesbezüglich vorzubereiten. Er suchte seine Anwältin auf, die ein Schreiben ans Gericht formulierte und dem Ganzen widersprach und das Gericht darum bat die Klage abzuweisen.
Am Tag der Verhandlung kam dann doch alles anders als Gedacht...........
Der Ehemann saß im Gerichtssaal und während der Verhandlung, in der über den Gewaltschutzantrag entschieden werden sollte, wurde das Thema Gütertrennung verhandelt!!!!!!
Nicht ein Sterbenswort mehr über den Gewaltschutzantrag und die ihm darin vorgeworfenen Sachverhalte.
Als der Ehemann gleich zu Anfang während der Verhandlung erwähnte, dass er doch hier wegen dem Gewaltschutzantrag sei und nicht wegen einer Gütertrennung, bekam er zur Antwort:
.... auch wurde der Ehemann von seiner Anwältin diesbezüglich gebremst.Zitat:" Herr XY, seien sie doch froh das dies vom Tisch ist, Klären wir nun lieber was noch zu klären ist"
Von der ganzen Situation überfahren, einigte man sich, eher lapidar, auf verschiedene Dinge und welche Güter wem zuzurechen sind und was mit dem "Sperrmüllhaufen" hinterm Haus passieren sollte; was mit den Kleidern der Kinder geschieht, da die Mutter sämtliche Kleidungsstücke der Kinder hat und wenn sie zum Vater gehen, hat dieser weder Kleidung noch Spielsachen..... Hier wurde er von der Richterin auch zurecht gewiesen und er solle sich doch auf eBay-Kleinanzeigen Kleiderpakete für 50,-€ pro Sack kaufen...usw. Seine Anwältin war, aus seiner Sicht betrachtet, auch keine große Hilfe.
So..... die Verhandlung, die einen Gewaltschutzantrag behandeln sollte, doch sich einer Gütertrennung gewitmet hat, war zu Ende und alle beteiligten gingen Ihrer Wege.
Der Ehemann war aber danach....und ist es noch immer.....entsetzt über die Art und Weise wie hier vorgegangen wurde.... Für Ihn hat es nun den Anschein, als sei dies alles fingiert gewesen.
Er wurde mit der Vorbereitung, sich gegen diesen Gewaltschutzantrag zur Wehr zu setzen, beschäftigt, er bereitet Tage lang alles dementsprechend vor, traf sich mit Personen die bestätigten konnten, dass die Ihm vorgeworfenen Sachverhalte nicht der Wahrheit entsprechen....(damit einhergehend wurden ja auch Kosten verursacht....unter anderem aufgrund der Konsultation seiner Anwältin).
Um dann, am Tag der Verhandlung, mit was ganz anderem konfrontiert zu werden, worauf er sich nicht entsprechend vorbereiten konnte!
Bei der Verhandlung hieß es, dass der Verfahrenswert auf 3000,-€ festgesetzt wird.
Daraufhin bekam auch der Ehemann eine Rechnung von seiner Anwältin, welche genau diesen, vor Gericht erwähnten, Verfahrenswert berücksichtigte.
Als ihm der Beschluss dann zugestellt wurde, in dem auch nicht ein einziges Wort über diesen Gewaltschutzantrag stand, wird aufgeführt:"
Zitat:Der Verfahrenswert wird auf 2000,-€ und auf 3000,-€ bezüglich des Vergleichsüberhang festgesetzt"....
Also korrigierte seine Anwältin nun die Rechnung und passte diese auf den neuen Verfahrenswert an....Kommentarlos.
Nun rief der Ehemann in der Kanzlei seiner Anwältin an und wieß auf die allgemeine und auf die Diskrepanz in Bezug auf den erhöhten Verfahrenswert und die Rechnungskorrektur hin und das es doch eigentlich ganz anders Vorort bekundet wurde (was ja auch die erste Rechnung bestätigte.... bzw. insofern bestätigte, dass nicht nur er/der Ehermann das so mitbekommen habe, sondern auch seine Anwältin). Doch als Antwort bekam er dann von dem Buchhalter nur zur Antwort:"
Zitat:Nein, dagegen können sie keinen Widerspruch einlegen"....."Wenn sie mit der Arbeit von Frau YZ nicht zufrieden sind, können sie doch einfach gehen".
Wie ihr seht, eine ziemlich verzwickte Teil-Geschichte.......
und dies ist nur der recht überschaubare Teil von einer viel größeren Geschichte die soviele Facetten hat, dass es schier unmöglich ist, alles hier zu bekunden. Deshalb breche ich diesen Teil mal heraus, da ziemlich aktuell, um zumindest und vorerst diesbezüglich euren Rat einzuholen.
Kann der Ehemann hier Widerspruch gegen die Kosten einlegen?
Was kann er denn wegen der Situation machen, dass er erst vor Gericht wegen diesem Gewaltschutzantrag vo Gericht gezogen wird, sich darauf vorbereitet und dann doch eine Gütertrennung verhandelt wird, machen?
Ist das ein Standard, dass Gerichte/Richter(innen) sich auf solche "Spielerreien" einlassen?
Wie sieht ihr die Situation?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr uns diesbezüglich weiterhelfen könntet (falls ein detaillierter Einblick erforderlich ist oder gewünscht wird --> alle Schreiben liegen mir als .pdf-Datei vor)
Liebe Grüße, und schöne Feiertage