ich brauche dringend und schnell einen rat
im sommer war ich zeugin eines verkehrsunfalls - mehr oder weniger. ich habe nicht den gesamten verlauf des unfalls beobachtet, bin aber doch auf bitte der beteiligten vor ort geblieben, um meine aussage zu machen. wenn`s der sache hilft, dachte ich... nun wurde ich tatsächlich wegen dieses bagatellenunfalls als zeugin vorgeladen. mein problem: ich wohne mittlerweile im ausland und habe gerade einen neuen job angefangen und würde diese aussage gern vermeiden, da ich eh nicht viel zu sagen habe.
was droht mir, wenn ich einfach nicht erscheine (hohe geldstrafe?)
kann ich meine aussage noch zurückziehen?
ich bitte um schnelle hilfe: und bitte keine belehrungen über pflichten eines bürgers - wegen eines bmw fahrers, der den kratzer an seinem wagen nicht verkraften kann, mag ich wirklich keine zwei tage am job fehlen müssen - in anderen fällen kein problem!
kann nicht vor gericht erscheinen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Hallo Kerstin,
keine Panik - schreiben Sie dem Gericht doch einfach die Wahrheit, dann wird man sich schon überlegen, ob man sie weiter als Zeugin haben möchte - immerhin müßte derjenige, der Sie als Zeuge benannt hat Ihre Fahrt-/Flugkosten zumindest vorstrecken, und dass könnte sich dann schon nicht mehr lohnen.
Gruß
MCNeubert
Zumindest in Strafsachen streckt das Gericht
die Auslagen des Zeugen vor, und holt sie sich per Kostenfestsetzungsbeschluß von demjenigen wieder, dem Sie später auferlegt werden. In aller Regel dem Verurteilten oder, bei Freispruch, der Landeskasse.
Im konkreten Fall würde ich wie auch der Vorposter geraten hat, beantragen abgeladen zu werden.
Ein einfaches "Nichterscheinen" hätte nicht nur eine Ordnungsstrafe zur Folge, sondern evtl. würde der Termin nur vertagt werden und Du müßtest zum neuen Termin wieder erscheinen und hättest das gleiche Problem.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten