kleine Fehler in Gerichtsurteil

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
kleine Fehler in Gerichtsurteil

Wenn z.B. in einem Gerichtsurteil nur kleine oder Rechenfehler aufgetreten ist,
ist der Urteil trotzdem in II.Instanz anzufechten,
oder genüg es wenn nur das ursprüngliche Gericht darauf hingewiesen und um Berichtigung gebeten wird ?



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"28c7h49T"




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

Letzteres. Ein Urteil kann insofern berichtigt werden, wie offensichtlich nur ein "scrivener's error " vorliegt, also ein mit der Sachentscheidung nicht verbundener Schreib- oder Rechenfehler.
(Anders, wenn das Gericht einen Anspruch komplett übersehen hat.)

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 996x hilfreich)


§ 319 ZPO
Berichtigung des Urteils.(1) Schreibfehler, Rechnungsfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die in dem Urteil vorkommen, sind jederzeit von dem Gericht auch von Amts wegen zu berichtigen.

(2) Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

(3) Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Berichtigung zurückgewiesen wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, findet sofortige Beschwerde statt.


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