kurzfristige zeugenladung

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)
kurzfristige zeugenladung

Liebe forenmitglieder,

ein bekannter von mir, er ist geschäftsführer einer kleinen computerservicefirma, hat heute eine zeugenladung für einen zivilprozess morgen bekommen.
Er kann, aufgrund seiner serviceaussendiensttätigkeit diesen termin nicht so kurzfristig wahrnehmen. Die zuständige zivilrichterrin war heute (14h) schon im feierabend.
Eine nachfrage bei gericht ergab, dass er schon vor 14 tagen als zeuge benannt war.
Er hat ein entsprchendes fax an das zuständige gericht geschickt mit begründung warum
er nicht so kurzfristig der ladung nachkommen kann.

Ist trotzdem mit einem ordnungsgeld zu rechnen, und kann er sich, sollte ein solches verhängt werden, dagegen wehren?

mfg

-----------------
" "

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

heute eine zeugenladung für einen zivilprozess morgen bekommen

Das ist allerdings extrem ungewöhnlich und sollte wohl leicht zu entschuldigen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

@ mareike

danke für ihren beitrag,

gibt es irgendeine verordnung im verfahrensrecht oder einen entsprechenden
kommentar, die auf ladungsfristen für zeugen
eingeht? Es handelt sich im vorliegenden fall um eine "harmlose" zivilsache, nicht um einen
"mordprozess" mit verdunklungsgefahr oder ähnlichem. Es besteht wirklich kein bedarf zur
dringlichkeit.

Für etwaiige hinweise bin ich dankbar

mfg

-----------------
" "

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ladungsfristen für Zeugen gibt es meines Wissens in der ZPO nicht.

Aber wie Mareike schon sagte, hier dürfte es leicht sein, dass Nichterscheinen zu entschuldigen. Da ja auch sofort versucht wurde mit der Richterin Kontakt aufzunehmen und dann ein Fax geschickt wurde, müsste eigentlich auch rechtzeitig die Entschuldigung fürs Nichterscheinen eingegangen sein. Sollte trotzdem ein Ordnungsgeld verhängt werden, dann kann man dagegen Beschwerde einlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

@ eidechse

vielen dank für ihren beitrag

mein bekannter bekam heute morgen telefonisch
vom gericht mitgeteilt, dass der termin um 14tage verschoben wurde.....
naja, in meiner region ist karneval....das entschuldigt vieles...

mfg

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

So hat sich das Problem ja praktischerweise aufgelöst. Übrigens, fehlen darf nur, wer hinreichend entschuldigt ist. Die Betonung liegt dabei auf hinreichend. Die Mitteilung, man habe etwas anderes vor, genügt also nicht. Allerdings sollte das Gericht bei einer derart kurzfristigen Ladung sein Ermessen dann vielleicht doch so ausüben, dass es die Absage hinnimmt, ohne Ordnungsmittel zu verhängen.
Woher wissen Sie übrigens, dass die Richterin schon im Feierabend war? Schließen Sie das daraus, dass sie nicht mehr im Gericht war? Es gibt eine richterliche Unabhängigkeit, was bedeutet, dass Richtern der Ort, an dem sie ihre Arbeit machen, nicht vorgeschrieben werden kann. Viele schreiben also ihre Urteile lieber zu Hause, weil sie da ihre Ruhe haben und nicht durch Anrufe gestört werden, beispielsweise von Zeugen, die nicht zu einem Termin kommen wollen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

at wastel,

danke fuer ihren beitrag,

hinreichend entschuldigt ist uns auch aufgefallen, desshalb, weil wir uns dachten, dass dies s e h r weitlaeufig
ausgelegt werden kann (juristerei schwammig
- persoenliche meinung...;)) haben wir gepostet.
Dass richter arbeiten koennen wo und wann sie wollen ist uns bekannt und sehr vernuenftig...die info kam vom vorzimmer, und, da in einem landeshauptdorf nichts geheim bleibt, gerade bei hochgestellten persoenlichkeiten, die zuaetzliche info, das die dame aktiv bei weiberfasching in der halle xy bei dem karnevallsverein yz vorbereitungen trifft und wohl schon am vormittag zu gericht viel spass hatte.....
aber diese infos habe ich aus dritter hand, ich behaupte persñnlich nat`rlich nicht, dass das alles sich so zugetragen hat...;)

mfg

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

kleiner nachtrag,

(auch wenn es keinen interessiert ;) )

die zuständige zivilrichterin rief meinen bekannten an, und e n t s c h u l d i g t e
sich fuer die kurzfristige zeugenladung mit der
begründung wörtlich "man könne einen geschäftsführer als wirtschaftsgrösse nicht einfach so kurzfristig aus dem freien wirtschaftsleben reissen..." die firma hat fünf mitarbeiter, man kann die aussage also so oder so sehen...;)...und die dame hat ja erwiesenermassen humor.

Sieben tage vor dem um 14 tage verschobenen termin bekam mein bekannter eine korrekte zeugenladung...klasse, die justiz sitzt nicht in einem elfenbeinturm...der termin war um 10h
...auch ok, wurde wegen krankheit der vorsitzenden verschoben, kann passieren, die mitteilung, dass der termin verschoben wurde,
bekam mein bekannter an dem tag an dem der termin stattfinden sollte per fax---um 15 h---, alles wieder beim alten sollte man meinen mit der justiz, doch es gibt ja den kleinen dienstweg, ein meinem bekannten bekannter gerichtsdiener rief ihn morgens rechtzeitig an, er müsse nicht kommen, die vorsitzende sei krank....ein hoch auf das
in den niedrigen rängen arbeitende volk ;) ,)

mfg

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen