lange Verfahrensdauer = Strafe?

20. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
pukk
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 32x hilfreich)
lange Verfahrensdauer = Strafe?

Hallo.
Ich war anfang juli bei der polizei zur aussage, da gegen mich strafanzeige erstattet wurde (körperverletzung). der kriminalpolizist hat damals gesagt, er ist mit meiner aussage (geständnis) raus aus dem fall und gibt den fall gleich an die staatsanwaltschaft weiter. nun ist schon fast oktober und ich hab immer noch nichts gehört. Heißt das nun, dass die ermittlungen doch noch weiterlaufen und ich auf jeden fall verurteilt werde bzw. dass es zur hauptverhandlung kommt? Oder ist auch noch ein strafbefehl oder eine einstellung des verfahrens möglich? Ist das normal, dass es so lang dauert - wie gesagt, ich habe ja gestanden.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nicht zu früh freuen: Es kommt sicher noch was, unsere Justiz ist völlig überlastet.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ThomasV40
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 32x hilfreich)

Es ist durchaus möglich, dass sich das Ganze so lange hinzieht. Wenn die Neugier brennt, einfach mal bei der StA nach dem Sachstand fragen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

Reden wir von Anfang Juli diesen Jahres??

Dann liegt Ihr Verfahren noch auf dem großen Stapel mit den unbearbeiteten Sachen.

Ein mir bekannter Anwalt war gestern bei einer Hauptverhandlung zu einer Schlägerei von vor 3 Jahren (nur um dir mal ne Einschätzung zu geben wie lange das dauern kann).

Übe dich in Geduld.

Gruß
Rpfl.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine lange Verfahrensdauer kann ich auch nicht sehen.
Nachfragen bei der StA sind zwar möglich, aber kaum hilfreich. Die Antwort wird lauten, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist oder dass die Ermittlungen noch andauern.

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