med. Gutachten während eines Verfahrens

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)
med. Gutachten während eines Verfahrens

Hallo,

wenn man behauptet, eine Straftat aufgrund einer Erkrankung (Depressionen, Bewusstseinsstörung, Schlafstörung etc.) begangen zu haben, was müsste man dann unternehmen damit das Gericht davon Kenntnis bekommt? Muss man sich erst während der Hauptverhandlung auf seine Krankheit berufen oder muss das Gericht erst früher Kenntnis davon kriegen? Muss man sich dabei beim Gesundheitsamt melden, um ein Gutachten durchführen zu lassen?

Liebe Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Dann stellt man einen entsprechenden Beweisantrag, und zwar so früh wie möglich. Und man bedenkt Folgendes:
1. Bei kleinen Straftaten bedenkt man, daß die Kosten für einen Gutachtern eine eventuelle Geldstrafe um ein Vielfaches übersteigen können. Und die darf man dann evtl. als Prozeßkosten zahlen...
2. Bei schweren Straftaten bedenkt man, daß man bei attestierter Zurechnungsunfähigkeit unbefristet in der forensischen Psychiatrie landen kann.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)

Ein Gutachten ist meines Wissens kostenlos bzw. wird über die Krankenversicherung abgerechnet. Und würde ein einziges Gutachten auch im Hinblick bei späteren Straftaten ausreichen?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das stimmt nicht. Die Gutachterkosten sind Verfahrenskosten, die im Verurteilungsfall vom Angekl. zu tragen sind. Die Krankenkasse hat damit nicht zu tun. Warum auch? Die Krankenkassen sind dazu da, Behandlungskosten zu tragen.
Das Gutachten ist in solchen Fällen in der Hauptverhandlung mündlich vom Sachverständigen zu erstatten. Wenn das Gutachten nicht zu alt ist, wird der Sachverständige nur das Gutachten wiederholen müssen und etwas dazu sagen, ob sich etwas verändert hat. Aber es ist nicht so, dass das einmal erstellte schriftliche Gutachten sozusagen für die nächsten Jahre ohne Zusatzkosten verwendet werden kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.01.2013 12:00:12
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, und wie hoch sind ungefähr die Gutachterkosten?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Das kommt ganz auf den Zeitaufwand des Gutachters an - vierstellig wird die Summe aber mit Sicherheit.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Unterer vierstelliger Bereich.

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