mit PKH anderen stalken

8. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
mit PKH anderen stalken

Wenn ein PKH Begünstigter aus Jux, Rache, Langeweile,...
und weil der Verteildiger auch nicht abgeneigt ist, den
Auftrag / das Verfahren unendlich zu erweitern, zieht
seine Gegenpartei immer wieder vor Gericht, oder in höheren Instanz:
Durch sinnlose Verfahren entsteht nicht nur ihm, sondern den Steuerzahlern/Staat nur Arbeit und Kosten, die ihnen der PKH Begünstigter nie ersetzen kann.

Wie kann sich die Gegenpartei dagegen wehren?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann sich die Gegenpartei dagegen wehren? <hr size=1 noshade>

In dem sie beweist, das die Verfahren einzig aus Jux, Rache, Langeweile,... geführt werden und nicht zur wahrnehmung der Rechte.

Könnte problematisch werden, da PKH jageneigt werden muss und da auch eine Prüfung der sinnhaftigkeit des Verfahrens statt findet.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Confed
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Durch sinnlose Verfahren entsteht nicht nur ihm, sondern den Steuerzahlern/Staat nur Arbeit und Kosten, die ihnen der PKH Begünstigter nie ersetzen kann.

Das hatte ich hier auch schon mal in einem anderen Thema angesprochen. Es scheint hier aber wohl keine ausgeprägte Mißbrauchsmentalität zu geben - zumindest im Zivilrecht, im Sozialrecht soll es ganz anders aussehen und da wird sich der Gesetzgeber wohl bald etwas einfallen lassen.

Der Grat zwischen verfassungsmäßig gebotener Rechtsdurchsetzung und einem Freibrief zur Schikane ist natürlich schmal.

Hier findet man auch noch ein paar ganz interessante Gedanken dazu: http://sie-hoeren-von-meinem-anwalt.de/2013/10/prozesskostenhilfe-aus-sicht-des-gegners/

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
im Sozialrecht soll es ganz anders aussehen


Da wird aber ja auch keine Privatperson geschädigt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JudyFox
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also mit PKH jemanden zu "stalken", stelle ich mir schwierig vor. Bei jedem Verfahren wird dafür immer die Erfolgsaussicht vom Gericht geprüft. Und mit PKH "den Gegner durch die Instanzen zu jagen", dürfte erst recht ein schwieriges Unterfangen werden.

Sicher gibt es "Prozesshansel", unter den Reichen wie unter den Armen. Dennoch finde ich die Überschrift ziemlich überzogen.

Grüße,

Judy

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Bei jedem Verfahren wird dafür immer die Erfolgsaussicht vom Gericht geprüft.


Das ist zwar richtig, aber die Erfolgsaussichten müssen nicht 75% oder 51% betragen, es darf nur nicht offensichtlich aussichtlos (und damit mutwillig) erscheinen.

Man kann immer eine nicht offensichtlich aussichtslos erscheinende Klage "basteln"; wenn man geschickt ist, sogar ohne nachweislich die Unwahrheit zu sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@confed:

quote:
Es scheint hier aber wohl keine ausgeprägte Mißbrauchsmentalität zu geben - zumindest im Zivilrecht, im Sozialrecht soll es ganz anders aussehen


Woran machst Du denn "Missbrauch" fest. Man sollte nicht vergessen, dass es insbesondere in den besonderes streitbefangenen Teilgebieten SGB II und XII praktisch in jedem einzelnen Verfahren praktisch immer (finanziell) um's nackte Überleben geht. Auch wenn das für so manch einen angesichts der geringen Beträge um die häufig gestritten wird, unverständlich erscheinen mag.

@BigiBigiBigi:

quote:
Da wird aber ja auch keine Privatperson geschädigt.


Doch, wenn man davon ausgeht, dass der Geschädigte zumeist der Kläger ist.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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