nächste Instanz

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
BirgitCatMueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
nächste Instanz

Hallo,

welches Gericht ist die nächst höhere Instanz eines Amstgerichts? Ist es das Landesgericht oder das Oberlandesgericht?

Bzw. wo wird ein Revisionsverfahren gegen ein Urteil, das beim Amtsgericht gefällt worden ist, geführt?

Grüße

Birgit



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Geht es um Zivilrecht oder Strafrecht? Grundsätzlich ist die nächste Instanz über dem Amtsgericht das Landgericht

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die nächst höhere Instanz wäre das Landgericht (das Rechtsmittel heißt: Berufung), wie wastl. schon sagte. Diese Instanz kann aber auch (wenn die Voraussetzungen vorliegen) übersprungen werden. Dann wäre das OLG zuständig (Rechtsmittel dann: Sprungrevision)

Das nur als grobe Erklärung und Ergänzung zu wastl. Nochmal die selbe Frage: Worum geht es?

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

In Familiensachen ist die nächste Instanz übrigens das Oberlandesgericht.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Richtig. Daher auch "grundsätzlich", was ja immer bedeutet, dass es Ausnahmen gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BirgitCatMueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten.
Es geht um einen Zivilprozess.

Grüße

Birgit

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

dann ist die nächste Instanz das Landgericht, und das Rechtsmittel die Berufung.
Die Revision ggen Urteile des Amtsgerichts.

Eine Revision ist im Zivilrecht nur gegen Urteile des Berufungsgerichts möglich.
Eine Sprungrevision, mit der man gegen das 1 Instanzliche Urteil direkt vor das Revisionsgericht ziehen kann, gibt es nur imStraf-nicht aber im Zivilrecht.

Gruß
Rpfl.

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