Hallo an alle,
nun beschäftigt mich auch eine Frage. Ich habe meinen letzten Termin zur Güteverhandlung erfolgreich wegen Krankheit verschieben können. Gewesen wäre der jetzt am Do 30.03. Heute kam per Brief (kein Einschreiben!) der neue Termin ist am Do 13.04 Leider ist das Gericht 300 km entfernt und ich muss dadurch durch halb Deutschland fahren. Und das am Osterdonnerstag :-(
Nun meine Frage, reicht die Frist für den neuen Termin überhaupt? das sind ja nur noch knapp 2 Wochen.
Was kann ich für Gründe angeben das der Termin wieder verschoben wird. Ist ja schließlich Osterurlaub angesagt. Weis ja auch noch gar nicht ob ich überhaupt frei bekomme in der Arbeit da gerade Ostern ist. Viele sind da im Urlaub bei uns auf der Arbeit.
Oder kann ich den Brief einfach ignorieren, er kam nicht per Einschreiben und auch sonst ist auf dem Umschlag kein Vermerk zwecks Zustellung drauf. Kann mir ja keiner beweisen dass ich den bekommen hab, daher könnte ich ja sagen ich wusste nichts von dem neuen Termin, oder sollte ich das eher nicht tun?
Vielen Dank
Gruß
Radek
nicht erscheinen vor Gericht
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Keinen Bock auf Verhandlung?
Alles andere sind doch nur Ausreden....
Sie können den Brief gern ignorieren.
Nur wird dann der freundliche Richter vielleicht n kleines Bußgeld verhängen.
Und beim nächsten Termin werden Sie vielleicht von der Polizei abgeholt.
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zu dem Kommentar von det11
Danke für den sachlichen und hilfreichen Kommentar... - ohne Worte-
Danke an Pawel Pikowitzsch. Der war wirklich hilfreich!!!
Das ganze war ein Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, ich bin Beklagter und die Sache sieht so aus das es im güngstigsten Fall 25/75 % für mich raus läuft und im schlechtesten Fall 75/25% gegen mich. Also Teilschuld hab ich
Der Unfall war leider nicht vor meiner Haustür da und deshalb ist das dort ansässige Gericht zuständig.
Ich werde den Brief jetzt ignorieren, sollen die mir beweisen das ich ihn bekommen hab und das können sie nicht :-) Ich wusste nichts von dem Termin also konnte ich auch nicht erscheinen...
Wenn ich ein Bußgeld wegen Nichterscheinen bekomme werde ich dagegen klagen
Nun, wenn jemandem ein Versäumnisurteil förmlich zugestellt wird, sollte es naheliegen, sich schon mal rechtzeitig mit dem Einspruchsprocedere, §§ 338 ff. ZPO , vertraut zu machen.
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Auch das!
mannomann ist das ne Pfeife......
Des Menschen Wille ist sein Himmelreich!
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was ist ,wenn Sie sich die Fahrt zum Gericht aus finanziellen Mitteln nicht leisten können? Das Gericht kann von Ihnen wohl kaum verlangen ,das Sie jetzt zu fuß laufen oder Schwarz mit der Bahn fahren. Dies könnte dann ein unmöglichkeitsgrund sein, da ohne Geld keine Fahrt zum Gericht möglich ist.
@Radek37
wie ist es ausgegangen?
grüße
Und jetzt?
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