öffentliches Urteil?

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 582x hilfreich)
öffentliches Urteil?

Ist ein rechtskräftiges Urteil am Ende eines Rechtsstreits von jeder beliebigen Person einsehbar?



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1126 Beiträge, 636x hilfreich)

schau mal auf das Urteil, was da oben steht


[...]-Gericht
Im Namen des Volkes
Urteil

Ja das Urteil kann Jeder einsehen

noch ein paar Rechtsquellen, zbSp. VwGO

Zitat:
§ 117
(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.


noch ein schöner Wiki Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Im_Namen_des_Volkes

Zitat:
Die Formel Im Namen des Volkes ist Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden


-- Editiert am 08.12.2009 14:41

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#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Der Hinweis auf "Im Namen des Volkes" erklärt aber nicht, wieso jedermann eine Einsichtsberechtigung hat oder haben sollte. :)

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1487x hilfreich)

Zur Eingangsfrage (vorsichtshalber eingeschränkt auf den Bereich Strafrecht):
Nein.
Urteile ergehen im Namen des Volkes, weil das im Gesetz steht.
Sie werden in öffentlicher Verhandlung verkündet, so dass das jeder hören kann.
Danach stehen sie aber nur in den Akten, in die nicht jeder einsehen kann.

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"Beneficia non obtruduntur..."

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#4
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1126 Beiträge, 636x hilfreich)

an einem Urteil ist nichts Geheimes und allein schon weil es öffentlich verkündet wird wäre es sinnlos danach den Zugang für Jedermann zu verwehren.

Einzig Kläger und Beklagter werden anonymisiert auf Grund unser Datenschutzbestimmungen.

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#5
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
allein schon weil es öffentlich verkündet wird wäre es sinnlos danach den Zugang für Jedermann zu verwehren


Non sequitur. Mit der Begründung könnte man auch argumentieren, es sei eine Live-Übertragung im TV durchzusetzen.
Oder, weil die letzte Predigt von Kardinal Meißner öffentlich war, habe nun jedermann Anspruch auf Einsicht in die Niederschrift dieser Predigt.

Also: begründen ließe sich ein solcher Anspruch allein konkret aus dem Gesetz, nicht aus irgendwelchem pseudo-logischen (nicht persönlich gemeint ;) ) "handwaving".

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#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1126 Beiträge, 636x hilfreich)

nu hast du mich aber angestachelt :)
um das mal abschliessend zu klären, die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert.

durch den § 5 UrhG

quote:<hr size=1 noshade>Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
<hr size=1 noshade>


der Anstoß kam sogar von hier,
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gerichtsurteil-im-Internet-Veröffentlichen-__f35668.html



Da hat mich mein Rechtsempfinden doch nicht getäuscht. Das unzählige Urteilsdatenbanken im rechtsfreien Raum exestieren sollen hätte mich auch sehr gewundert.

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#7
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>um das mal abschliessend zu klären, die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert.durch den § 5 UrhG <hr size=1 noshade>
:???:



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>um das mal abschliessend zu klären <hr size=1 noshade>


Leider nicht. :P

quote:<hr size=1 noshade>die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert <hr size=1 noshade>


Nein. §5 UrhG garantiert nur, daß eine Veröffentlichung von bestimmten Dokumenten nicht rechtswidrig ist, gibt einem aber keinen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente.

Im übrigen wirst du deine Nadel im Heuhaufen auch nicht finden, da wastl ja bereits ein fachkundiges "Nein" für den Strafrechtsbereich in die Runde geworfen hat.


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#9
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1165x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>schau mal auf das Urteil, was da oben steht

[...]-Gericht
Im Namen des Volkes
Urteil

Ja das Urteil kann Jeder einsehen <hr size=1 noshade>


Die Formel „Im Namen des Volkes“ ist Hinweis darauf, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG ) – auch die Judikative.

Aus der Formel folgt aber nicht, das jedermann in Urteile Einsicht nehmen kann, erst Recht nicht, wie manchmal gefordert wird, dass ein Urteil dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen muss.


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#10
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
erst Recht nicht, wie manchmal gefordert wird, dass ein Urteil dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen muss


Oder dem Willen von drei Männeken, die sich für die Mehrheit halten, wie es meist in der Querulantenfraktion der Fall ist. ;)

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#11
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 582x hilfreich)

Offenbar ist meine Eingangsfrage nicht eindeutig zu beantworten. Deshalb einige Beispiele:

Kann ich als Geschäftsführer einer kleinen Firma das Urteil einsehen, das ein Kunde einer anderen Firma gegen diese erstritten hat, um mich vor solchen Kunden zu schützen?

Oder kann mein Nachbar einsehen, wie es mit meinem letzten Prozess wegen eines Verkehrsunfalls ausgegangen ist?

Oder kann die Ex-Ehefrau durch Einsicht in das neue Scheidungsverfahren ihres Ex-Ehemannes Erkenntnisse gewinnen, die sie in einem Anfall von Boshaftigkeit gegen ihren Ex-Ehemann verwenden könnte? (oder auch umgekehrt, es gibt ja auch intrigante Männer). Kann auch der Nachbar einsehen, worum es in dem Scheidungsprozess eigentlich im Detail ging?


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#12
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Nein, nicht ohne Einwilligung der Parteien. M. E. liegt noch nicht einmal im ersten dieser Fälle ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 ZPO vor; bei den anderen Beispielen geht schon gleich gar nichts, siehe auch § 13 FamFG .

-- Editiert am 11.12.2009 17:49

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#13
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Überall: nein.

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