Ist ein rechtskräftiges Urteil am Ende eines Rechtsstreits von jeder beliebigen Person einsehbar?
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öffentliches Urteil?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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schau mal auf das Urteil, was da oben steht
[...]-Gericht
Im Namen des Volkes
Urteil
Ja das Urteil kann Jeder einsehen
noch ein paar Rechtsquellen, zbSp. VwGO
Zitat:§ 117
(1) Das Urteil ergeht "Im Namen des Volkes". Es ist schriftlich abzufassen und von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift beizufügen, so wird dies mit dem Hinderungsgrund vom Vorsitzenden oder, wenn er verhindert ist, vom dienstältesten beisitzenden Richter unter dem Urteil vermerkt. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht.
noch ein schöner Wiki Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Im_Namen_des_Volkes
Zitat:Die Formel Im Namen des Volkes ist Ausdruck dafür, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG vom Volk ausgeht (Volkssouveränität). Die Formel bedeutet nicht, dass der Inhalt der Urteile dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen der Bevölkerung entsprechen müsste. Die Entscheidung der Richter ist vielmehr alleine an das Gesetz gebunden
-- Editiert am 08.12.2009 14:41
Der Hinweis auf "Im Namen des Volkes" erklärt aber nicht, wieso jedermann eine Einsichtsberechtigung hat oder haben sollte.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zur Eingangsfrage (vorsichtshalber eingeschränkt auf den Bereich Strafrecht):
Nein.
Urteile ergehen im Namen des Volkes, weil das im Gesetz steht.
Sie werden in öffentlicher Verhandlung verkündet, so dass das jeder hören kann.
Danach stehen sie aber nur in den Akten, in die nicht jeder einsehen kann.
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"Beneficia non obtruduntur..."
an einem Urteil ist nichts Geheimes und allein schon weil es öffentlich verkündet wird wäre es sinnlos danach den Zugang für Jedermann zu verwehren.
Einzig Kläger und Beklagter werden anonymisiert auf Grund unser Datenschutzbestimmungen.
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quote:
allein schon weil es öffentlich verkündet wird wäre es sinnlos danach den Zugang für Jedermann zu verwehren
Non sequitur. Mit der Begründung könnte man auch argumentieren, es sei eine Live-Übertragung im TV durchzusetzen.
Oder, weil die letzte Predigt von Kardinal Meißner öffentlich war, habe nun jedermann Anspruch auf Einsicht in die Niederschrift dieser Predigt.
Also: begründen ließe sich ein solcher Anspruch allein konkret aus dem Gesetz, nicht aus irgendwelchem pseudo-logischen (nicht persönlich gemeint

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nu hast du mich aber angestachelt
um das mal abschliessend zu klären, die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert.
durch den § 5 UrhG
quote:<hr size=1 noshade>Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
<hr size=1 noshade>
der Anstoß kam sogar von hier,
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/Gerichtsurteil-im-Internet-Veröffentlichen-__f35668.html
Da hat mich mein Rechtsempfinden doch nicht getäuscht. Das unzählige Urteilsdatenbanken im rechtsfreien Raum exestieren sollen hätte mich auch sehr gewundert.
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quote:<hr size=1 noshade>um das mal abschliessend zu klären, die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert.durch den § 5 UrhG <hr size=1 noshade>

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quote:<hr size=1 noshade>um das mal abschliessend zu klären <hr size=1 noshade>
Leider nicht. :P
quote:<hr size=1 noshade>die öffentliche Zugänglichkeit wird über das Urheberrechtsgesetz garantiert <hr size=1 noshade>
Nein. §5 UrhG garantiert nur, daß eine Veröffentlichung von bestimmten Dokumenten nicht rechtswidrig ist, gibt einem aber keinen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente.
Im übrigen wirst du deine Nadel im Heuhaufen auch nicht finden, da wastl ja bereits ein fachkundiges "Nein" für den Strafrechtsbereich in die Runde geworfen hat.
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quote:<hr size=1 noshade>schau mal auf das Urteil, was da oben steht
[...]-Gericht
Im Namen des Volkes
Urteil
Ja das Urteil kann Jeder einsehen <hr size=1 noshade>
Die Formel „Im Namen des Volkes“ ist Hinweis darauf, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht (Art. 20 Abs. 2 GG ) – auch die Judikative.
Aus der Formel folgt aber nicht, das jedermann in Urteile Einsicht nehmen kann, erst Recht nicht, wie manchmal gefordert wird, dass ein Urteil dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen muss.
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quote:
erst Recht nicht, wie manchmal gefordert wird, dass ein Urteil dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen muss
Oder dem Willen von drei Männeken, die sich für die Mehrheit halten, wie es meist in der Querulantenfraktion der Fall ist.

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Offenbar ist meine Eingangsfrage nicht eindeutig zu beantworten. Deshalb einige Beispiele:
Kann ich als Geschäftsführer einer kleinen Firma das Urteil einsehen, das ein Kunde einer anderen Firma gegen diese erstritten hat, um mich vor solchen Kunden zu schützen?
Oder kann mein Nachbar einsehen, wie es mit meinem letzten Prozess wegen eines Verkehrsunfalls ausgegangen ist?
Oder kann die Ex-Ehefrau durch Einsicht in das neue Scheidungsverfahren ihres Ex-Ehemannes Erkenntnisse gewinnen, die sie in einem Anfall von Boshaftigkeit gegen ihren Ex-Ehemann verwenden könnte? (oder auch umgekehrt, es gibt ja auch intrigante Männer). Kann auch der Nachbar einsehen, worum es in dem Scheidungsprozess eigentlich im Detail ging?
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Nein, nicht ohne Einwilligung der Parteien. M. E. liegt noch nicht einmal im ersten dieser Fälle ein rechtliches Interesse im Sinne des § 299 ZPO
vor; bei den anderen Beispielen geht schon gleich gar nichts, siehe auch § 13 FamFG
.
-- Editiert am 11.12.2009 17:49
Überall: nein.
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