vor 18 Monaten wurde ein Mahnbescheid auf Grund eines Darlehensvertrag erlassen , dem der Beklagte zum Teil widersprach:
Teil der Hauptforderung
alle Nebenforderungen
und Zinsen
Grund für den Widerspruch war, gezahlte Rückzahlungen per Überweisung seitens des Klägers „unterschlagen“ wurden.
Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, so das Klage beim zuständigen Amtgericht vom Kläger eingereicht wurde.
Nach der Gegendarstellung mit Beweismitteln der 1. schriftlichen Klage nahm der Rechtsanwalt des Klägers jetzt die Klage in einer "zweiten Klageschrift" um einen Betrag X zurück. Wortlaut:
„Im Rechtstreit ........... Aktenz......nehmen wir die Klage in Höhe von Betrag X € zurück.“
Weiter aber beantragt die Klägerseite
1. Zinsen wegen verzögerte Rückzahlungen,
2.erkennt eine Rückzahlung weiter nicht an(ist noch ein Streitpunkt). So bleibt die Hauptsache nach seiner Darstellung als teilerledigt und
3. somit trägt der Beklagte auch die Kosen des Rechtsstreits
Was bedeutet das für den Beklagten, ist der Mahnbescheid überhaupt noch begründet ?
bzw. was sollte bei der Stellungsnahme fürs Gericht beachtet oder beantragt werden.
Um nicht auf allen Nebenkosten sitzen zubleiben.
Kosten vom Mahnbescheid, Anwaltsvergütung der Klägerseite, Gerichtskosten, Zinsen usw.
Eine schriftliche Darstellung des Beklagten auf 1. schriftlichen Klage gab es schon, die soll auch nicht mehr geändert werden.
Es handelt sich um ein einfaches Verfahren da der Streitwert unter 600 Euro liegt,.
Würde mich über jeden Tip und Antwort freuen,
mit freundlichen Grüßen
teilweise Klagerücknahme durch Kläger
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
quote:
Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, so das Klage beim zuständigen Amtgericht vom Kläger eingereicht wurde.
Es wurde keine Klage eingereicht, sondern das ursprüngliche Mahnverfahren wurde nach dem Widerspruch ins sog. streitige Verfahren übergeleitet. Der erste Schriftsatz des Klägers im streitigen Verfahren sieht allerdings aus wie eine Klageschrift.
quote:
Was bedeutet das für den Beklagten, ist der Mahnbescheid überhaupt noch begründet ?
Auf den Mahnbescheid kommt es hier eingentlich gar nicht mehr an. Es fragt sich eher, ob nach Klagerücknahme noch was übrig ist, über das das Gericht entscheiden könnte. Davon scheint der Kläger ja auszugehen, nämlich
quote:
1. Zinsen wegen verzögerte Rückzahlungen,
2.erkennt eine Rückzahlung weiter nicht an(ist noch ein Streitpunkt). So bleibt die Hauptsache nach seiner Darstellung als teilerledigt und
Wobei mir nicht so ganz klar ist, was 2. genau bedeuten soll. Ist noch ein Rest der Hauptforderung offen?
Hallo,
danke für den nützlichen Hinweis „Klage - Streitiges Verfahren
zu 2: Ja, nach dem im Rechtstreit jetzt teilweise die Klage zurückgenommen wurde, geht noch um einen Streitwert in Höhe von ganzen 50€ über den das Gericht zu entscheiden hat. Im 1. Schriftsatz waren es 300 €.
Das Problem sind halt die Nebenkosten , das sind dan wohl jetzt ca. 1000 €uro
Es ist aber davon auszugehen das Gericht der Beklakte möchte jetzt nur keinen Formfehler machen.
Reicht es wenn man dem Gericht schreibt,
der Beklagte herrfrau ...... sieht auch nach dem zweiten Schriftsatz der Klägerseite keine Veranlassung seinen Erwiderungsschriftsatz zurückzunehmen oder zu ändern.
Beweise liegen vor
Den zweiten Schriftsatz erwidern wir wie folgt.
1.
2.
3.
hochachtungsvoll
oder muss ich noch etwas beantragen wie z.b die Klage und das Mahnverfahren waren soweit unbegründet und sind abzweisen.
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Mit dem weiteren Schriftsatz der Klägerseite ist der erste Schriftsatz der Beklagtenseite ja nicht verschwunden. Dieser gilt nach wie vor noch. Der Beklagte sollte ggf. mal überprüfen, ob er auch für alles Beweis angeboten hat bzw. ob er erforderliche Unterlagen in Kopie beigefügt hat. Wenn dann Klageabweisung beantragt wird, dürfte dies reichen.
Über die Nebenkosten, wenn es die Kosten für Mahnverfahren und die Vergütung des Anwaltes des Klägers für den Prozess sind, wird dann automatisch im Urteil eine Regelung gefunden. Das Gericht urteilt aus, wer die Kosten zu tragen hat.
Danke für die prompte und ausführliche Hilfestellung. Meine Fragen sind damit Bestens beanwortet.
Gruss hermes
Mir ist rätselhaft inwiefern Nebenkosten in Höhe von EUR 1000,-- entstanden sein sollen, wenn die Hauptforderung nur EUR 300,-- war?
Normal wären ca. EUR 250,-- (beide Anwälte + Gerichtskosten).
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