Nachdem der Anwalt meiner Freundin sein Mandat im laufendem Verfahren gekündigt hat und sie jetzt auf ein Versäumnisurteil wartet, bekam sie heute das Terminprotokoll der letzten Verhandlung zugestellt.
Dort stand, dass sie und ihr ehemaliger Prozessbevollmächtigter beim Termin nicht anwesend waren und nun der Beschluss zeitnah erfolgen wird.
Meine Freundin versteht das nicht, denn das Gericht hatte doch damals ihrem ehemaligen Anwalt erlaubt, dass er , auch trotz PKH, das Mandat niederlegen kann.
Das Gericht wusste auch, dass meine Freundin dadurch keinen anderen Anwalt gefunden hat.
Auch als meine Freundin dem Gericht in mehrfacher Kopie ihre eigene Stellungnahme zusendete, reagierte das Gericht sofort darauf, dass ihre Stellungnahme keinerlei Beachtung findet, da ja Anwaltspflicht besteht.
Meine Freundin konnte also auch nicht gegen die Niederlegung der Mandats durch den Anwalt vor Gericht widersprechen....
Wenn jetzt also der Beschluss nun auch noch so falsch ergeht, dass schriftlich vermerkt wird, dass meine Freundin immernoch den ehemaligen RA als Prozessbevollmächtigten hat, dann entspricht das absolut nicht den Tatsachen.
Darüber informierte ich als Freund meiner Freundin auch den ehemaligen RA und bat ihn, das vor Gericht richtigzustellen, weil meine Freundins Post ja nicht gelesen wird.... jedoch antwortete er darauf, dass dies nicht seine Sache wäre und sie das selbst klären muss....
Was kann meine Freundin gegen diese unrichtigen Angaben tun?
Ich bitte um gute Ratschläge.... vielen Dank im Voraus!
unrichtige Angaben im Terminprotokoll
1. Juni 2023
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Frage vom 1. Juni 2023 | 21:14
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
unrichtige Angaben im Terminprotokoll
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#1
Antwort vom 1. Juni 2023 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (114283 Beiträge, 38972x hilfreich)
ZitatWas kann meine Freundin gegen diese unrichtigen Angaben tun? :
Einen neuen Anwalt mandatieren, der die notwendigen Schritte einleitet.
ZitatMeine Freundin konnte also auch nicht gegen die Niederlegung der Mandats durch den Anwalt vor Gericht widersprechen.... :
Da es ein Rechtsmittel des Widerspruchs bei Gericht gibt, wäre es eh nutzlos gewesen ...
#2
Antwort vom 4. Juni 2023 | 01:54
Von
Status: Lehrling (1958 Beiträge, 523x hilfreich)
ZitatWenn jetzt also der Beschluss nun auch noch so falsch ergeht, dass schriftlich vermerkt wird, dass meine Freundin immernoch den ehemaligen RA als Prozessbevollmächtigten hat, dann entspricht das absolut nicht den Tatsachen. :
In einem Verfahren mit Anwaltszwang erlischt die Vollmacht erst dadurch, dass ein "neuer" Anwalt seine Bevollmächtigung anzeigt. An den "alten" Anwalt können deshalb zum Beispiel weiterhin Zustellungen erfolgen usw.
siehe § 87 Abs. 1 ZPO
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#3
Antwort vom 5. Juni 2023 | 10:05
Von
Status: Unbeschreiblich (37196 Beiträge, 13736x hilfreich)
Dirrly, kleine Korrektur. Das Mandat erlischt, nur der Ex-RA bleibt Zustellungsbevollmächtigter. Er kann ohne Beiordnung oder privat erteiltes Mandat keine Anträge mehr stellen. Wenn ein beigeordneter RA mitten in einem Verfahren entpflichtet wurde, dann muss da Gravierendes vorgefallen sein. Die Betroffene ist darauf hingewiesen worden, dass sie sich einen neuen Anwalt suchen muss. Das ist alles nicht geschehen?
wirdwerden
#4
Antwort vom 5. Juni 2023 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (37196 Beiträge, 13736x hilfreich)
Ich sehe gerade, dieselbe Anfrage gab es schon mal im letzten Jahr. Was hat sich seitdem geändert? Warum wurde der alte Strang nicht fortgeführt?
wirdwerden
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