Hallo
Ich hatte vor 2 monaten verhandlung weil ich unter alkoholeinfluss auto gefahren bin und hab jetzt mein urteil zugeschickt bekommen. im urteil steht ein falscher blutalkoholwert 1,18 promille obwohl ich einen wert von 1,81 promille hatte und in der verhandlung auch davon ausgegangen wurde.
meine frage: wenn ich den führerschein neu beantrage welche wert wird die führerscheinstelle haben?
ist der wert in meinem urteil rechtskräftig?
urteil
15. Januar 2006
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Frage vom 15. Januar 2006 | 10:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 15. Januar 2006 | 16:34
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1484x hilfreich)
Die Führerscheinstelle wird, wenn sie nicht über andere Erkenntnisse verfügt, von dem im Urteil angegebenen Wert ausgehen müssen. Verlassen würde ich mich darauf aber nicht. Der Mitteilung an die Behörde kann ja ein entsprechender Hinweis beigefügt werden, dass das Urteil einen offentlichtlichen Schreibfehler enthält.
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