was bedeutet "Vollstreckung durch Sicherheitsleistung" abwenden?

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
StudentinbrauchtRat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
was bedeutet "Vollstreckung durch Sicherheitsleistung" abwenden?

Hallo,
habe ein Mahnverfahren als Kläger verloren und muss nun alle Kosten tragen, bis auf die Kosten,die für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids entstanden sind.Diese muss der Beklagte tragen.
Jetzt steht da: "Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägering kann die Vollstreckung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet."

Was bedeutet das denn nun praktisch? woher weiß ich überhaupt den zu vollstreckenden Betrag? Bekommt man da nicht noch so was wie eine Rechnung? Wenn ich das nicht mit 120 % abwende, kommen dann noch weitere Kosten auf mich zu? Was passiert, wenn ich jetzt nichts mache?

Danke für die Hilfe!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

So denn keine Widerklage vorliegt, dann kann ein Beklagter gegen den Kläger nur bzgl. der Kosten des Rechtsstreites vorgehen. Bzgl. der konkreten Kosten muss aber ein Vollstreckungstitel erst noch für den Beklagten geschaffen werden, das ist dann der 'Kostenfestsetzungsbeschluss'. Erst wenn der vorliegt, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Jetzt musst Du erstmal nur abwarten.

Wenn Du gegen das Urteil nicht in Berufung gehen willst, dann erledigt sich das auch mit der Sicherheitsleistung. Die ist nämlich nur sinnvoll, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird und ggf. in der zweiten Instanz alles noch mal anders beurteilt wird. In diesem Fall kann nämlich der Beklagte trotzdem aus dem Urteil bzw. Kostenfestsetzungsbeschluss der ersten Instanz die Zwangsvollstreckung betreiben, was im Klartext heißt, der Kläger muss zahlen. Würde in der zweiten Instanz dann aber das Urteil der Vorinstanz aufgehoben werden, könnte man das bereits gezahlte vom Beklagten heraus verlangen. Ein solcher Anspruch bringt einem nur nichts, wenn der Beklagte dann pleite ist. In so einem Fall wäre dann die Sicherheitsleistung der bessere Weg.

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#2
 Von 
StudentinbrauchtRat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Eine Berufung ist gar nicht möglich, da der Betrag zu gering war.
Man wartet dann also einfach ab bis das Gericht sich wieder meldet und einem sagt,was man bezahlen muss?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7017 Beiträge, 3936x hilfreich)

Ja, aber warte ab, bis Du wirklich den 'Kostenfestsetzungsbeschluss' bekommst. Das steht auch auf dem Titel drauf.

Vorher wirst du wahrscheinlich noch den Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite zur Kenntnis- und evt. Stellungnahme zugeschickt bekommen. Der sieht in etwa aus wie eine Rechnung. Das Gericht wird aber erst überprüfen, ob sämtliche angesetzten Kosten ausgleichsfähig sind. Daher wäre es verfrüht schon auf den Antrag zu zahlen.

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 909x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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